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Humbel Ruth · Nationalrat · 2011-04-12

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-04-12

Wortprotokoll

Das Präventionsgesetz erhebt keineswegs den Anspruch, alle Ungleichheiten auszumerzen. Es wird nie möglich sein, alle Ungleichheiten ganz auszugleichen, aber es ist eine Tatsache, dass bezüglich des Gesundheitszustandes und der Lebenserwartung erhebliche Unterschiede bestehen, dass Menschen aus schlechteren Verhältnissen, aus tieferen sozialen Schichten, mit tieferem Bildungsstand, geringere Chancen haben. Ein Beispiel ist Karies, ein Problem, das bei Kindern von Migrantinnen und Migranten öfters vorkommt als bei Schweizer Kindern. Hier geht es darum, auch gruppenspezifische Prävention machen zu können. Zielgruppenspezifische Prävention und Gesundheitsförderung sind notwendig und effizienter.

Um noch kurz auf die Kraftausdrücke wie "Gesundheitsdiktatur" und "totalitäres Gesetz" einzugehen, möchte ich auf Absatz 3 von Artikel 2 verweisen, wo klar steht: "Massnahmen nach diesem Gesetz erfolgen unter Berücksichtigung der individuellen Selbstbestimmung und der Vielfalt in der Bevölkerung." Die Selbstbestimmung ist also ein zentraler Aspekt. Um aber Eigenverantwortung wahrnehmen zu können, braucht es Kompetenz, braucht es Wissen, müssen die Menschen befähigt werden, und das will das Gesetz unterstützen.

Die Kommission hat sehr knapp entschieden: bei 11 zu 11 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin. Ich möchte Sie aber bitten, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

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