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Humbel Ruth · Nationalrat · 2011-04-12

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-04-12

Wortprotokoll

In der "NZZ" von heute können Sie lesen, dass die Schweiz Spitzenreiter bei den Melanomen ist und dass sich die Häufigkeit von Hautkrebs in den letzten Jahren verdoppelt hat. In der gleichen Ausgabe können Sie vom steilen Anstieg der Ausgaben für Demenz lesen. Es sind volkswirtschaftliche Kosten von 7 Milliarden Franken; die direkten Kosten betragen 3,9 Milliarden Franken. Man rechnet mit 20 Milliarden Franken in vierzig Jahren. Ich habe auf die Zahlen in der heutigen "NZZ" verwiesen und möchte ergänzen, dass man solche Beispiele für eine Zunahme der Kosten in den Bereichen Diabetes, Krebs, Osteoporose, Lungenkrankheiten usw. anführen könnte. Wir wissen, dass diese Krankheiten eine kostentreibende Wirkung auf die Gesundheitsausgaben haben.

Mit der zunehmenden Lebenserwartung nehmen die chronischen Erkrankungen zu. Viele dieser Krankheiten lassen sich durch Prävention mildern, aufschieben, verlangsamen oder sogar vermeiden. Sektoriell wird diese Problematik erkannt. Wir werden heute bei den parlamentarischen Vorstössen noch über zwei Motionen zur Demenzpolitik abstimmen. Die Motionen verlangen eine Bundesstrategie zur Demenzpolitik bezüglich Prävention, Früherkennung, Behandlungsmethoden, Ressourceneinsatz und Forschung.

Nun können wir natürlich für sämtliche Krankheitsbilder solche Strategien verlangen und entwerfen, z. B. für Krebs, Diabetes, Osteoporose und, was heute auch angesprochen wurde, für Allergien. Wir schaffen mit diesem Präventionsgesetz jetzt die rechtliche Grundlage für Strategien und Gesundheitsziele. Es handelt sich bei diesen Krankheiten um stark verbreitete Krankheiten, wie sie in Artikel 118 Absatz 2 Litera b der Bundesverfassung erwähnt sind, womit auch die Verfassungsgrundlage für dieses Gesetz gegeben ist.

Wir haben in der Schweiz kein Gesundheitsversorgungsgesetz, das Gesundheitswesen ist eine kantonale Angelegenheit. Wir haben nur das Krankenversicherungsgesetz. Wir haben in den letzten Jahren festgestellt, dass immer mehr Leistungen, welche eigentlich Angelegenheit der Kantone wären, in das KVG verschoben werden. Ich erwähne beispielsweise die schulärztlichen Impfungen oder auch die Prävention. Die Prävention ist in Artikel 19 KVG geregelt. Dort heisst es, dass die Krankenversicherer eine Organisation zusammen mit den Kantonen führen. Es wurde vom Minderheitssprecher kritisiert, dass die Stiftung Gesundheitsförderung die Koordination nicht wahrnehmen könne. Der Grund dafür ist eben der, dass die gesetzlichen Grundlagen dazu fehlen; es ist eine privatrechtliche Stiftung. Mit dem Präventionsgesetz schaffen wir die gesetzliche Grundlage dafür, dass die Stiftung die Koordination, die ja notwendig ist, wahrnehmen kann.

Es geht bei diesem Gesetz nicht nur um die bekannten Faktoren für ein möglichst gesundes Leben wie ausgewogene Ernährung, Bewegung, Nichtrauchen usw. Vielmehr gibt das vorliegende Präventionsgesetz dem Bund die nötige Rechtsgrundlage für ein stärkeres Engagement im Bereich der chronischen Krankheiten und verbessert die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und privaten Organisationen. Gestützt auf eine verbesserte Gesundheitsstatistik und -berichterstattung können gemeinsame Ziele definiert werden, sodass die Mittel für Prävention und Gesundheitsvorsorge effizient, wirkungsvoll und nachhaltig eingesetzt werden können.

Noch eine Bemerkung zu den Kosten: Wir haben jetzt auch vom Herrn Bundesrat gehört, dass das Gesetz keine Mehrkosten verursacht, im Gegenteil. Es führt vielmehr die bisherigen Leistungen des Tabakpräventionsfonds, die Krankenkassenbeiträge und die Bundesmittel zusammen in die Stiftung für Gesundheitsförderung. Heute kann der Bundesrat bzw. sogar der Vorsteher des EDI selbstständig entscheiden, ob er den Krankenkassenbeitrag erhöhen will. Im Gesetz wird eine Limite fixiert.

Das neue Bundesgesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Erhaltung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung. Aus gesundheitspolitischer Sicht ist das wichtig. Es ist ein wesentlicher Beitrag zur Dämpfung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen. Es stärkt damit eben auch den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, der Mehrheit der Kommission zu folgen und auf den Gesetzentwurf einzutreten.

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