Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2011-04-12
Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-04-12
Wortprotokoll
Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Wir werden im Übrigen grundsätzlich den Anträgen der Kommissionsmehrheit zustimmen, und ich werde bei den einzelnen Artikeln das Wort nicht mehr ergreifen.
Das Gesundheitssystem der Schweiz hat heute drei starke Säulen der medizinischen Krankenversorgung: Behandlung, Rehabilitation und Pflege. Im Vergleich dazu sind Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung, die eigentlich die vierte Säule sein sollten, nicht ausreichend verankert, weder konzeptionell oder organisatorisch noch politisch oder rechtlich. Ziel des vorliegenden Gesetzes ist es und muss es deshalb sein, diese Schwäche zu beseitigen.
Es ist dies ein gesundheitspolitisch bedeutender Entscheid, ein wichtiger Schritt im Sinne einer Gesundheitspolitik, die neben der Behandlung eben in Zukunft noch vermehrt auf Prävention und Gesundheitsförderung setzen will und nach Auffassung der BDP auch soll. Unser Gesundheitssystem ist heute zu einseitig auf Krankheit ausgerichtet, und es ist wichtig, dieses Defizit zu beheben. Es wurde im Übrigen auch eine diesbezügliche ökonomische Evaluation von Massnahmen zur Krankheits- und Unfallprävention in der Schweiz durchgeführt. Die Analyse zeigt klar, dass die öffentlichen Präventionsmassnahmen in den letzten Jahrzehnten bereits wirksam und eine gute Investition waren. Der Nutzen für die Bevölkerung war in den untersuchten Bereichen deutlich höher als die Kosten für den Steuerzahler. Sie können nun einwenden, es funktioniere also heute schon. Das stimmt, wir haben schon heute Prävention, aber eben zu wenig koordiniert und nicht mit einer einheitlichen Zielsetzung. Es gibt kein übergeordnetes System, das kontinuierliche Arbeit erlaubt. Unter dem Label "Prävention" gibt es zudem immer mehr und ganz unterschiedliche Angebote. Angesichts deren Bedeutung sollte dies aber nicht dem Zufallsprinzip überlassen werden. Die Schweiz hat hier also einen klaren Nachholbedarf.
Die Ressourcen sind sodann knapp - umso wichtiger sind Koordination und Regulierung. Es braucht zudem, wie in anderen Bereichen des Gesundheitswesens auch, Standards und Forschung, und auch wissenschaftlicher Fortschritt soll nicht erst bei Krankheit zum Tragen kommen. Mit anderen Worten: Wenn die Prävention vernachlässigt wird, führt das zu mehr Kosten. Mit dem neuen Gesetz werden diesbezüglich neue Prioritäten gesetzt.
Wie will man die Zielsetzungen erreichen? Der Gesetzentwurf sieht unseres Erachtens richtigerweise vor, dass der Bund die neue Aufgabe erhält, gemeinsam mit den Kantonen nationale Ziele für Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung zu formulieren. Wir bejahen in diesem Sinn die Notwendigkeit einer übergeordneten Gesamtstrategie, erlaubt dies doch eine bessere Koordination, Prioritätensetzung und Effizienz des Mitteleinsatzes. Kurz: Die Stärkung der Rolle des Bundes entspricht seiner Verantwortung in diesem wichtigen Bereich.
Mit der Klärung der Aufgabenteilung und der Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips erreichen wir eine Verbesserung der politischen Steuerung insgesamt. Mit besserer Koordination und Steuerung wird mit den vorhandenen Ressourcen zweifellos deutlich mehr zu erreichen sein, und zwar schon bei der Planung, insbesondere aber dann bei der Verwendung der Präventionsabgaben, der Sicherstellung der Qualität und nicht zuletzt der Förderung der Wirksamkeit. Auch die Weiterentwicklung der Gesundheitsstatistik sei hier als wichtiges Instrument erwähnt.
Trotz all dieser Verbesserungen kann und soll die Umsetzung der Vorlage haushaltneutral erfolgen, indem personelle und finanzielle Ressourcen aus dem ordentlichen Budget des BAG durch Umlagerung der heute bereits für die entsprechenden Aufgaben eingestellten Mittel finanziert werden. Wir begrüssen dies sehr und unterstützen dies.
Im Vorfeld der Beratungen war insbesondere die Schaffung des vom Bundesrat vorgesehenen Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung kritisiert worden, und zwar von der Wirtschaft, aber auch von den Kantonen. Wir stimmen dem Entscheid der Kommission klar zu, auf ein solches spezielles Institut zu verzichten und stattdessen der bestehenden Stiftung Gesundheitsförderung, die neu positioniert werden soll, zusätzliche Aufgaben zu übertragen. Sie soll die zuständigen Bundesstellen, aber auch Kantone und Dritte bei der Planung und Durchführung von Präventionsprogrammen unterstützen, und sie soll die nationalen Programme im Bereich der stark verbreiteten Krankheiten umsetzen. Anders gesagt: Nationale Ziele wie auch Massnahmen und Aktivitäten zur Erreichung dieser Ziele sind durch die bundesrätliche Strategie festzulegen, dann erfolgt mittels Leistungsvereinbarung eine Aufgabenübertragung an die Stiftung. Dies macht Sinn, weil so nicht neue, kostenverursachende Strukturen geschaffen, sondern bestehende Strukturen gestärkt und ausgebaut werden.
In der Botschaft ist sodann Folgendes festgehalten: "Mit dem technischen Fortschritt und dem ... Kapital gehört das Humankapital heute zu den für das Wirtschaftswachstum entscheidenden Faktoren. Die individuelle Gesundheit und der Gesundheitszustand der Bevölkerung haben daher einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Wirtschaftslage eines Landes. Zum einen bremst ein besserer Gesundheitszustand das Anwachsen der Gesundheitsausgaben. Zum andern erhöht er durch eine verlängerte Gesundheitserwartung und entsprechend verbesserte Partizipationsmöglichkeiten am Arbeitsplatz das Produktionspotenzial der Bevölkerung ... Es sind daher längerfristig positive fiskalische und nichtfiskalische Auswirkungen auf die Volkswirtschaft zu erwarten." Die BDP teilt diese Beurteilung. Wir halten dies im Übrigen für einen weiteren entscheidenden Grund dafür, dass dieses Präventionsgesetz grosse Bedeutung hat.
Fazit: Das vorliegende Gesetz bringt eine Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung, eine Konzentration und Effizienzsteigerung, eine klare Prioritätensetzung und eine Verbesserung der Koordination auf allen Ebenen. Die vorhandenen Mittel werden im Interesse einer sinnvollen und angemessenen Präventionspolitik gezielt eingesetzt, mit klaren Zuständigkeiten und einer klaren Kompetenzverteilung zwischen den Akteuren. Wir sind überzeugt, dass dieses neue Gesetz einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Erhaltung des Gesundheitszustandes der Schweizer Bevölkerung leisten kann und dass es damit auch zur Dämpfung der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen beitragen wird.
Die BDP-Fraktion ist deshalb für Eintreten. Sie wird dem Gesetz zustimmen und beantragt Ihnen, dies ebenfalls zu tun.