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Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2011-04-12

Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-04-12

Wortprotokoll

Mein Kollege Hans Widmer hat vor einem Jahr dieses Postulat formuliert, bevor er nach 14-jähriger Parlamentstätigkeit sein Mandat abgelegt hat. Nach verschiedenen abgelehnten Vorstössen zur Frage der Offenlegung von Einkünften von Mitgliedern der Bundesversammlung in der letzten Legislatur bildet dieses Postulat einen kleinen Schritt in Richtung der von vielen Seiten gewünschten Transparenz. Darin wird vorgeschlagen, dass das Büro beauftragt wird, einen Bericht über die zu erwartenden Vor- und Nachteile einer generellen Offenlegung aller Interessenbindungen sowie der damit verbundenen materiellen Bezüge zu erstellen.

Für die Minderheit ist es klar, dass mit Transparenz das Vertrauen in die Politik gestärkt werden kann. Dieses Anliegen wurde in der Vergangenheit von verschiedenster Seite immer wieder thematisiert; wir haben das vorhin von meiner Kollegin gehört. Ich erinnere exemplarisch an die parlamentarische Initiative Freysinger 07.467, die verlangte, dass die jährlichen Einkünfte aus jeder Interessenbindung jeweils Anfang Jahr transparent gemacht werden müssten. In der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates wurde dieser Initiative mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Auch im Nationalrat fand das Anliegen breite Unterstützung; die Initiative wurde mit 101 zu 69 Stimmen unterstützt. Leider verpasste es dann der Ständerat, die Transparenz herzustellen. Er gab der Initiative mit 21 zu 13 Stimmen keine Folge.

Die Kommission und eine deutliche Mehrheit des Nationalrates waren der Meinung, dass die Offenlegungspflichten im Parlamentsgesetz auch auf die finanziellen Interessenbindungen ausgeweitet werden müssten. Die bisher praktizierte Veröffentlichung einer Liste von Interessenbindungen schafft keine genügende Transparenz. Aussagekräftiger ist die Höhe der Beiträge, welche einzelne Ratsmitglieder für bestimmte Tätigkeiten in Interessenorganisationen und Verwaltungsräten erhalten. Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch darauf, über derartige finanzielle Verflechtungen informiert zu werden. Vor zwei Jahren war die Mehrheit deshalb der Meinung, dass das Parlament nicht nur Transparenz fordern könne, sondern selber über seine finanziellen Verflechtungen Transparenz herstellen solle.

Es ist doch eine Tatsache, dass die Mitglieder des Schweizer Parlamentes, der Bundesversammlung, wirtschaftlich und gesellschaftlich mannigfach engagiert sind. Sie nehmen verschiedene bezahlte, aber auch ehrenamtliche Tätigkeiten in Unternehmungen und Verbänden sowie in Vereinen und wohltätigen Anstalten wahr. Diese Nähe der Ratsmitglieder zur Gesellschaft ist wünschenswert und führt dazu, dass Staat und Volk im Sinne der demokratischen Idee verbunden bleiben. Das Vertrauen in diese Verbundenheit kann sich aber nur dann halten, wenn Transparenz über die privaten Tätigkeiten der Ratsmitglieder besteht, und zwar nicht nur über die jeweilige Tätigkeit selbst, sondern auch über deren finanzielle Bedeutung für das einzelne Ratsmitglied. Für die Lesbarkeit und das Verständnis des Interessenregisters macht es einen Unterschied, wenn ersichtlich wird, ob ein Ratsmitglied ein Vereins- oder Verbandspräsidium ehrenamtlich, ohne Entschädigung, ausübt oder ob es für diese Tätigkeit eine fünfstellige Jahrespauschale erhält.

Die Diskussion um die Sicherheit der Atomkraftwerke ist doch wieder eine sehr aktuelle Fragestellung. Sie zeigt auf, wie wichtig die Glaubwürdigkeit von politisch Verantwortlichen ist.

Die Minderheit ist deshalb der Meinung, dass das Anliegen des Postulates unterstützt werden muss. Ich bitte Sie, dieses Postulat anzunehmen.