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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2011-04-12

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-04-12

Wortprotokoll

Grundsätzlich war die Unternehmenssteuerreform II nötig und richtig. Durch die Unternehmenssteuerreform werden die Unternehmungen steuerlich entlastet, was sich in Anbetracht der internationalen Konkurrenz positiv auf den Werkplatz Schweiz auswirkt. So weit, so gut. Aber die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform II werfen doch einige Fragen auf. Während der Beratungen konnten die mutmasslichen Steuerausfälle nicht beziffert werden. Aufgrund der heute zur Verfügung stehenden Daten ist nun mit massiv höheren Steuerausfällen zu rechnen, als damals angenommen werden konnte. Bei einer längerfristigen Betrachtung rechnet der Bundesrat heute mit einem jährlichen Minderertrag von 200 bis 300 Millionen Franken bei der Verrechnungssteuer und mit einem gleichen Minderertrag bei den Einkommenssteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden.

Eine kritische Bemerkung muss hier doch angebracht werden: Die Eidgenössische Steuerverwaltung und das Finanzdepartement haben es sich damals, bei der Vorbereitung und Beratung der Vorlage, zu einfach gemacht. Die finanziellen Auswirkungen der Reform wurden zu ungenau abgeklärt. Die zuverlässige Grundlage fehlte, um die Auswirkungen seriös einschätzen zu können. Auch wurde uns die Reform damals als KMU-freundliche Vorlage verkauft - von den Steuerausfällen profitieren jetzt aber vor allem die Grossaktionäre von Banken und Versicherungen. Auch wir als Parlament müssen unsere Arbeit jedoch kritisch hinterfragen. Auch wir sind zu oberflächlich und zu gutgläubig an die Sache herangegangen.

Mit der Annahme durch das Volk ist die Unternehmenssteuerreform II unter Dach und Fach. Was vor allem ins Gewicht fällt: Sie ist bereits in Kraft. Was bleibt nun zu tun? Vor allem sollten wir im Moment nichts überstürzen. Auf ein Gesetz, das erst vor Kurzem beschlossen wurde, sollte nur in gravierenden Ausnahmefällen zurückgekommen werden, nämlich dann, wenn ein eigentlicher Fehlentscheid des Parlamentes [PAGE 604] vorliegt, der unverantwortbare Folgen mit sich bringt. Dies ist nach unserer Meinung nicht der Fall. Die BDP-Fraktion ist der Auffassung, dass es heute zu früh ist, um auf den Entscheid zurückzukommen. Es geht vor allem auch darum, dass unsere Rechtsordnung berechenbar bleibt. Das Vertrauen in die Verlässlichkeit unserer Gesetzgebung ist ein wichtiges Gut. Wenn wir jetzt auf die Reform zurückkommen würden, würden wir aus Sicht des Werkplatzes Schweiz ein sehr problematisches Signal aussenden.

Der Bundesrat hat den Weg, den wir gehen können, eigentlich aufgezeigt. In der Stellungnahme zur Motion Levrat 11.3189 wurde er aufgezeigt: Mit der Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts könnten Korrekturen geprüft werden, und es könnte zum Beispiel im Steuerrecht geregelt werden, dass Kapitalherabsetzungen erst dann möglich sind, wenn kein Gewinnvortrag und keine frei verfügbaren Reserven mehr vorhanden sind. Wir erachten dies als den richtigen Weg, um die entstandene Situation anzugehen.