Schelbert Louis · Nationalrat · 2011-04-12
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2011-04-12
Wortprotokoll
Die Grünen haben mit ihren Unterschriften dazu beigetragen, dass diese ausserordentliche Session zur Unternehmenssteuerreform II stattfindet. Nötig ist die Debatte, weil Parlament und Bevölkerung vor der Volksabstimmung 2008 unvollständig und falsch informiert worden sind. Wir sind überzeugt: Die Revision wäre abgelehnt worden, wenn die Stimmbevölkerung von den wirklich drohenden Ausfällen gewusst hätte. Das heisst: Der Volksentscheid basiert auf einem Grundlagenirrtum. Deshalb halten wir Grünen dafür, die entsprechenden Gesetzesbeschlüsse aufzuheben.
Im Vorfeld sprach der Bundesrat von Ausfällen von rund 83 Millionen Franken beim Bund und rund 850 Millionen Franken bei den Kantonen. Nun rechnet der Bundesrat für 2011 mit einem einmaligen Ertragsausfall von 1,2 Milliarden Franken bei der Verrechnungssteuer, mit einem wiederkehrenden Ausfall von 200 bis 300 Millionen Franken bei der Verrechnungssteuer und mit einem ebenfalls wiederkehrenden Ausfall an Einkommenssteuern von 200 bis 300 Millionen Franken bei Bund, Kantonen und Gemeinden. Offen ist, ob die Schätzungen zutreffen. Ich vermute, sie seien zu tief, denn die angekündigten Ausschüttungen der Firmen scheinen höher zu sein als die vom Departement erfassten, und auch jene sind noch nicht vollständig!
So oder so: Davon wussten weder das Parlament noch die Stimmberechtigten. Ertragsausfälle aufgrund des Kapitaleinlageprinzips wurden nie genannt. Die Gesetzesänderung war in der Botschaft unter dem Titel "Übrige Massnahmen" aufgeführt. Die Mindereinnahmen seien kaum quantifizierbar, stand auf Seite 4855. Dieselbe Auskunft erhielt ein WAK-Mitglied auf Anfrage. Gleich lautete der Text im Abstimmungsbüchlein. Die grössten Steuerausfälle würden nun aber genau aus den "Übrigen Massnahmen" erwachsen. Das geht unseres Erachtens nicht!
Letzten Donnerstag und Freitag hatten die Mitglieder der Finanzkommission die Gelegenheit, den Bundesrat und die Eidgenössische Steuerverwaltung zum Thema zu befragen. Es bestätigte sich, dass Parlament und Stimmberechtigte auf der Basis eines Grundlagenirrtums entschieden haben:
1. Die Steuerverwaltung räumte ein, dass sie die Möglichkeit gehabt hätte, sich bei grossen Unternehmen nach der Zusammensetzung des Kapitals zu erkundigen. Sie tat dies nicht, sonst hätte sie erfahren, dass über 100 Milliarden Franken zur Ausschüttung kommen könnten - 134 Milliarden waren es laut Steuerverwaltung 2008 - und dass daraus massive Steuerausfälle resultieren würden.
2. In der Botschaft figurierte das Kapitaleinlageprinzip unter "Übrige Massnahmen". Da liegt es gemäss Steuerverwaltung nahe zu denken, die davon betroffenen Ausfälle seien "wahrscheinlich klein". Tatsache ist: Sie betragen für den Bund ein Mehrfaches der angegebenen Ausfälle im Total. An der Sitzung wiederholte die Eidgenössische Steuerverwaltung die erwähnten, wohl zu tiefen Schätzungen der Steuergeschenke: über 1 Milliarde Franken im Jahr 2011, Hunderte von Millionen Franken jährlich wiederkehrend.
3. Am Donnerstag und Freitag erklärte die Eidgenössische Steuerverwaltung, sie habe die Grössenordnung auch danach nicht gesehen und man sei erschrocken, als ab Beginn dieses Jahres die Anmeldungen eingetroffen seien. Der aktuelle Stand sei 230 Milliarden Franken, der Betrag könne aber noch zunehmen, sie hätten diesbezüglich keine Gewissheit. Total gehe es um etwa zweihundert Gesellschaften.
Fazit: Es liegt ein gravierendes Versagen von Bundesrat und Verwaltung vor. Das Volk hat auf falsche Grundlagen gestützt abgestimmt. Das darf nicht sein! An der Medienkonferenz vor der Volksabstimmung beschwor der Bundesrat die Zielrichtung der Vorlage: Es gehe um kleine und mittlere Unternehmen; von Metzgern, Malern, Coiffeuren und Floristen war die Rede. Profiteure sind nun aber Aktionäre grosser Konzerne wie der Credit Suisse oder der ABB. Von der UBS war zu lesen, sie habe 40 Milliarden Franken an Reserven angemeldet, die sie steuerfrei ausschütten wolle.
In der Demokratie müssen wir uns darauf verlassen können, vollständig und korrekt informiert zu werden. Auf dem Spiel steht die Glaubwürdigkeit der Demokratie, das Vertrauen der Stimmberechtigten in eine wahrheitsgetreue und vollständige Information durch die Behörden. Deshalb unterstützten wir Grünen den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda". Aber wir beharren auch darauf, dass die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Darauf geht der Bundesrat gar nicht ein. In der Stellungnahme zur Motion 11.3075 der grünen Fraktion schreibt er, er stehe zum Gesetz, und argumentiert mit der Rechtsordnung. Er meint damit die Rechtssicherheit für die Aktionäre der erwähnten zweihundert Gesellschaften. Das Wort "Demokratie" kommt beim Bundesrat gar nicht vor.
Frau Bundesrätin: Hier geht es um Rechtssicherheit, um Rechtssicherheit für die Demokratie. Dem Bundesrat ist dieser Aspekt keinen Satz wert, er nimmt auch keine Güterabwägung vor. Als skandalös empfinde ich, dass der Bundesrat diskussionslos die Interessen der Aktionäre von zweihundert Unternehmen höher gewichtet als das Interesse am Zustandekommen eines demokratisch korrekten Abstimmungsergebnisses. Das Parlament handelt richtig, wenn es dieses Gesetz kassiert. Allenfalls ist die Abstimmung zu wiederholen.