Schwander Pirmin · Nationalrat · 2011-04-12
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-04-12
Wortprotokoll
Mit dem seit Jahrzehnten geforderten Systemwechsel vom Nennwert- zum Kapitaleinlageprinzip wurde ein grober Systemfehler des schweizerischen Steuerrechts beseitigt. Es ist nicht einzusehen, wieso die vom Aktionär geleisteten und bereits versteuerten Einlagen, Aufgelder und Zuschüsse nur mit Steuerfolgen wieder aus der Gesellschaft entnommen werden können. Das ist Abzockerei vonseiten des Fiskus! Bereits versteuerte Einlagen nochmals als Steuersubstrat zu qualifizieren ist eines Rechtsstaates unwürdig. Ich erinnere den Bundesrat an seine Botschaft vom 22. Juni 2005 zum Unternehmenssteuerreformgesetz II. Der Bundesrat selbst hat den Systemwechsel vom Nennwert- zum Kapitaleinlageprinzip vorgeschlagen und dies in der Botschaft wie folgt begründet: Erstens verletze das Nennwertprinzip den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, zweitens lasse sich die Steuerbarkeit von als Agio einbezahltem Eigenkapital nicht mehr rechtfertigen, drittens drängten sich eine Massnahme im Recht der direkten Steuern und eine Anpassung des Verrechnungssteuergesetzes auf, damit das Kapitaleinlageprinzip ins schweizerische Steuerrecht eingeführt werde.
Die Motionäre wollen nun die demokratisch legitimierte Unternehmenssteuerreform rückgängig machen bzw. die Anwendbarkeit des Kapitaleinlageprinzips zeitlich weiter einschränken, obwohl konsequenterweise die Doppelbesteuerung - darum geht es; es geht hier um eine reine Doppelbesteuerung! - sowohl auf neuem wie auch auf altem Agio aufgehoben werden müsste. Denn das Alter der Kapitaleinlagen ändert nichts daran, dass die Einlagen schon einmal besteuert worden sind. Nicht nur aus wirtschaftlicher, sondern gerade aus rechtlicher, insbesondere verfassungsrechtlicher Sicht ist die Einschränkung auf Einlagen nach dem 31. Dezember 1996 höchst fragwürdig. Demgegenüber schiessen sich die Motionäre in theatralischer Manier und ungebührlich auf die Behauptung ein, es handle sich hier um Steuergeschenke. Führt der Umstand, dass der Staat das gleiche Steuersubstrat über Jahrzehnte doppelt besteuert und dann endlich von dieser willkürlichen, verfassungswidrigen Doppelbesteuerung ablässt, tatsächlich zu milliardengrossen Steuerschlupflöchern? Nein. Allfällige Steuerausfälle und Schlupflöcher gibt es nur dort, wo das Steuersubstrat besteuert werden sollte, aber nicht besteuert wird. Hier haben wir aber eine Doppelbesteuerung, ich kann das nicht genug betonen.
Das Kapitaleinlageprinzip wurde in der Vernehmlassung denn auch nicht bestritten. Bestritten wurde die Teilbesteuerung, darum wurde das Referendum ergriffen. Es kann wohl niemand behaupten, eine Doppelbesteuerung sei system- und verfassungskonform.
Unter dem gewaltigen Wahlkampfgetöse will der Bundesrat nun nachgeben und die eigene Position, wie sie in der Abstimmungsbroschüre zur Volksabstimmung vom Februar 2008 stand, infrage stellen. Damals betonte er, dass von den Einkommenssteuern nur noch erfasst werde, was die Gesellschaft mit dem zur Verfügung gestellten Kapital erwirtschafte und an den Beteiligungsinhaber ausschütte. Nun [PAGE 602] lese ich in den Antworten des Bundesrates an die Motionäre, dass der Bundesrat bereit sei, Lösungen im Handels- oder im Steuerrecht zu prüfen, welche die Auszahlung von Reserven aus Kapitaleinlagen an bestimmte, noch näher zu definierende Bedingungen knüpften. Die Steuerfreiheit einer Rückzahlung von Agio und allenfalls von Grundkapital könnte demnach nur eintreten, wenn keine frei verfügbaren Reserven oder kein Gewinnvortrag vorhanden ist - eine völlige Abkehr vom Bisherigen. Es ist eine Stärke unseres Wirtschaftsstandorts, dass wir an der Rechtssicherheit festhalten. Eine saubere Lösung, die erst seit dem 1. Januar 2011 in Kraft ist, schon wieder über Bord zu werfen, das wäre eine weitere Katastrophe.
Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, nach dem ersten Politwirbel zur Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren und das kurzsichtige Ansinnen abzublasen.