Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2011-04-12
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-04-12
Wortprotokoll
Bei der Unternehmenssteuerreform II wurde das Volk gleich zweimal hinters Licht geführt. Verkauft wurde sie als KMU-Vorlage. Dabei standen verfassungswidrige Steuergeschenke an Grossaktionäre im Vordergrund. Das hat unter anderem die SP mit dem Referendum bekämpft. Wir haben die Volksabstimmung am 24. Februar 2008 mit 49,5 Prozent sehr knapp verloren. Jetzt wird auch klar, warum: Die Abstimmungserläuterungen waren ein "Giganto-Bschiss". Die zusätzlichen Steuergeschenke an Aktionärinnen und Aktionäre mit steuerfreien Ausschüttungen von Agio-Reserven haben für Bund und Kantone jährlich Mindereinnahmen von 400 bis 600 Millionen Franken und einmalig von weiteren 1,2 Milliarden Franken bei der Verrechnungssteuer zur Folge; ich verweise auf die Ausführungen von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf in der Fragestunde. Das wurde den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern aber verheimlicht. Damit wurde das Recht auf Abstimmungsfreiheit und korrekte Information krass verletzt.
Diese Irreführung muss heute korrigiert werden, und zwar auf zwei Wegen:
1. Richtigerweise muss die Abstimmung wiederholt werden. Es wäre peinlich, wenn der Bundesrat durch das Bundesgericht dazu gezwungen werden müsste. Ich bin überzeugt, dass in dieser Abstimmung das Volk zu dieser Vorlage Nein sagen wird.
2. Die Anwendung des Kapitaleinlageprinzips muss sofort korrigiert werden. Damit können die Steuerausfälle in Milliardenhöhe gestoppt und kann etwas mehr Steuergerechtigkeit hergestellt werden. Die Motionen aus der SP-Fraktion zeigen den Weg. Die Rückwirkung muss auf den Abstimmungstermin beschränkt werden, und zudem sind diese steuerfreien Ausschüttungen eng zu begrenzen.
Was macht nun der Bundesrat? Statt uns endlich eine konkrete Vorlage zu unterbreiten, schickt er uns eine Auswahlsendung mit Handlungsoptionen mit dem Verweis auf das Aktienrecht und auf das Steuerrecht. Wie untauglich gerade das Aktienrecht ist, zeigt doch das Trauerspiel um die Abzocker-Initiative. Auch für die Steuerrechtsrevision liegt kein konkreter Vorschlag auf dem Tisch.
Wer das Volk ernst nimmt, sorgt für eine Wiederholung der Volksabstimmung und stimmt heute unseren Motionen zu. In der Pflicht ist dabei insbesondere die SVP. Wie heisst doch ihr Slogan? "Das Volk, das Volk, das Volk! Das Volk hat immer Recht." Bei dieser Vorlage wurde das Volk hinters Licht geführt. Wenn Sie das Volk ernst nehmen, dann stimmen Sie heute zumindest unseren Motionen zu.
Die BDP ist mit ihrer Bundesrätin mit dem Anspruch auf Ehrlichkeit und Transparenz angetreten. Wenn Sie, Frau Bundesrätin, dieses Anliegen ernst nehmen, so sorgen Sie heute sofort für eine Revision des Steuergesetzes und wiederholen diese Abstimmung; denn jede weitere Verzögerung ist eine Fortsetzung des "Steuer-Bschisses" Ihres Vorgängers, des damaligen Bundesrates Hans-Rudolf Merz. Ihr erster Vorschlag, Frau Bundesrätin, ist völlig danebengegangen: Statt eines konkreten Vorschlags unterbreiten Sie uns jetzt verschiedene Handlungsoptionen. So geht das nicht! Wir erwarten jetzt eine sofortige Korrektur des Steuergesetzes und weisen auch die neue sogenannte Mitte darauf hin: Diese Irreführung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darf nicht länger toleriert werden!
Ich bitte Sie deshalb: Stimmen Sie unseren Motionen zu.