Theiler Georges · Nationalrat · 2011-04-12
Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-04-12
Wortprotokoll
Kapitaleinlageprinzip, Unternehmenssteuerreform II - was ist das eigentlich? Um es auf einen einfachen Nenner zu bringen: Es geht um die Rückzahlung von versteuertem Geld, das ein Aktionär einmal einbezahlt hat und das ihm wieder zurückerstattet wird. Die Nennwertrückzahlung war ja bereits bisher abzugsfähig - allerdings ist es etwas kompliziert -, die Agio-Rückzahlung nicht. Mit der Unternehmenssteuerreform hat dieser Missstand nun ein Ende gefunden. Fast alle EU-Staaten kennen dieses Prinzip, es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Alle, die in die EU wollen, das hier aber jetzt so sehr bekämpfen, sollen sich das hinter die Ohren schreiben. Es ist gut, dass das Schweizervolk dieser Lösung zugestimmt hat. Wir von der FDP-Liberalen Fraktion sind daher der Meinung, dass die Vorstösse, welche das nun reduzieren oder abändern oder sogar rückgängig machen wollen, abzulehnen sind.
Nun zur Berechnung: Ein grosser Stein des Anstosses ist ja die Berechnung. Man muss ehrlicherweise sagen, dass solche Berechnungen generell sehr, sehr schwierig bis unmöglich sind. Steuerliche Veränderungen haben volkswirtschaftliche Konsequenzen - eine Erhöhung negative, eine Senkung positive. Das kann man sicher feststellen. Wer profitiert von dieser Angelegenheit? Es ist die gesamte schweizerische Volkswirtschaft. Es wird mehr Investitionen geben, es wird mehr Arbeitsplätze geben - das müssen sich auch die Grünen und die Linken hinter die Ohren schreiben -, es wird mehr Wachstum geben, es wird bei den Unternehmen in der Wirtschaft mehr Ertrag geben, und das führt zu höheren Steuererträgen. Wie viel das ausmacht, habe ich in der Kommission gefragt. Ich bin gespannt, was mir die Frau Bundesrätin heute dazu sagen wird. Ich weiss, dass es schwierig zu berechnen ist, aber man soll nicht immer nur von den Ausfällen reden. Das ist einfach vollkommen falsch, das ist eine Milchbüchleinrechnung, die nie stimmen wird. Die Ausfälle - logisch, dass sie entstehen, wenn Sie das rein kurzfristig betrachten, denn letztendlich werden ja keine Dividenden ausbezahlt, also wird dort auch keine Steuer erhoben, und das geliehene Geld wird ja zurückbezahlt, und dort haben Sie eben keine Steuern.
Seit 1997 - das ist eine einzige Zahl, die man gegenüber der Vorlage nun kennt - wurden etwa 200 Milliarden Franken zurückgestellt. Aber auch diese Zahl sagt überhaupt nichts aus, denn Sie müssen ja zuerst einmal wissen, ob die Firmen die Voraussetzungen erfüllen, um die Rückstellungen überhaupt auszahlen zu können.
Noch weit schwieriger zu beantworten ist die Frage, wie das Aktionariat aussieht; dort entstehen ja die sogenannten steuerlichen Ausfälle. Wenn es eine Firma ist, die nur Pensionskassengelder besitzt, gibt es überhaupt keinen Unterschied zu früher. Wenn es eine Firma mit juristischen Personen als Anlegern ist, gibt es auch keinen Unterschied. Bei den privaten Personen gibt es einen Unterschied, und bei ausländischen privaten Personen ist der Unterschied sehr klein. Es gibt jedoch keine Erhebung darüber, wie sich das Aktionariat der Firmen, welche diese Möglichkeiten haben, zusammensetzt. Sie können also die GPK anrufen, Sie können in dieser Angelegenheit auch noch die Gerichte anrufen, aber Sie werden keine klügeren Auskünfte bezüglich der Berechnungen kriegen, da diese nun einmal einfach schwierig sind.
Nun noch ein Wort zu den Vorstössen der SVP-Fraktion und von Herrn Hurter: Die Motion Hurter 10.3233, die Forschung und Entwicklung betrifft, können wir unterstützen. Es ist eigentlich ein altes freisinniges Anliegen, für diesen Bereich eine solche Möglichkeit zu schaffen. Den Vorstoss der SVP-Fraktion, die Motion 11.3245, müssen wir leider ablehnen. Es geht unserer Meinung nach jetzt darum, in einer ersten Übung die Stempelsteuer wegzubringen, denn das ist eine unschöne Steuer, welche investitionshemmend wirkt. Deshalb setzen wir die Prioritäten etwas anders. Wenn sich im Zusammenhang mit den Diskussionen mit der Europäischen Union die Frage der Senkung des Gewinnsatzes stellen sollte, muss die Diskussion zu jenem Zeitpunkt geführt [PAGE 609] werden. Ich danke Ihnen, wenn Sie den Vorstoss der SVP-Fraktion zu diesem Punkt ablehnen.