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Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · 2011-04-12

Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2011-04-12

Wortprotokoll

In unserem Land ist die Finanzierung von Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung vielschichtig. Von einer Vielzahl von staatlichen, aber auch privaten Akteuren auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene werden jährlich etwa 1,4 Milliarden Franken dafür ausgegeben. Das entspricht 2,47 Prozent der Gesamtausgaben für unser Gesundheitssystem. Mit diesem Betrag liegt unser Land rund 20 Prozent unter dem OECD-Durchschnitt. Wir brillieren in dieser Domäne also nicht als Spitzenreiter, im Gegenteil. Wenn man die Investitionen in das schweizerische Gesundheitssystem zwischen 1996 und 2007 in Relation zu den Präventionsausgaben setzt, stellt man fest, dass der prozentuale Anteil der Aufwendungen für Prävention sogar gesunken ist. Im Bereich Prävention sind viele Akteure Geldgeber; ich habe einleitend schon darauf hingewiesen. Der Akteur Bund gibt gegenwärtig gerade mal etwa 230 Millionen Franken dafür aus. Ein Grossteil ist nicht aus dem Bundeshaushalt finanziert, sondern kommt z. B. von den Zuschlägen auf Versicherungsprämien, den sogenannten Präventionsabgaben, dem KVG-Prämienzuschlag und der Tabakpräventionsabgabe.

Bei meinem Minderheitsantrag geht es um den KVG-Prämienzuschlag, welcher der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz zukommt. Er liegt aktuell bei Fr. 2.40 pro Person und Jahr, das macht insgesamt 18 Millionen Franken. Er wurde bis anhin auf Antrag der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz vom Vorsteher des EDI festgelegt. Neu soll der Bundesrat die Höhe des KVG-Prämienzuschlags bestimmen und in einer Verordnung festlegen. Bei der heutigen Regelung fehlt eine Obergrenze - ein Defizit, das bei der Festlegung der Höhe des Zuschlags einen grossen politischen Spielraum zur Folge hat. Deshalb wird neu eine gesetzliche Obergrenze verankert, als Prozentsatz der durchschnittlichen Jahresprämie eines oder einer erwachsenen Versicherten im Sinn von Artikel 61 Absatz 3 KVG; sie passt sich damit der jährlichen Prämienentwicklung an.

Als Obergrenze wurde in dieser Vorlage 0,1 Prozent der jeweiligen Jahresprämie festgelegt; in diesem Jahr würde das Fr. 4.48 pro versicherte Person ausmachen. Die Minderheit ist der Meinung, dass der Prozentsatz für die Obergrenze etwas höher sein sollte, nämlich 0,125 Prozent. So hat es auch der Bundesrat vorgeschlagen; in diesem Jahr würde das Fr. 5.60 ausmachen. Diese Zahlen sind notabene immer Obergrenzen, die nicht ausgeschöpft werden müssen.

Ich bitte Sie aus folgenden Gründen, die Minderheit und damit den höheren Prozentsatz zu unterstützen:

Die Umsetzung dieser Vorlage erfolgt haushaltneutral. Der Bundesrat muss aber, um seine Verantwortung gemäss Artikel 118 Absatz 2 Buchstabe b der Bundesverfassung adäquat wahrnehmen zu können, einen gewissen Spielraum bei der Bereitstellung der Mittel haben. Sollte der Mittelbedarf für die Präventionsanstrengungen auf längere Sicht zunehmen, muss die Möglichkeit bestehen, diesen durch eine Erhöhung des aktuell bei Fr. 2.40 pro Person und Jahr liegenden KVG-Prämienzuschlages zu decken.

Gerade die Tatsache, dass chronische Krankheiten heute bereits 70 Prozent der gesamten Gesundheitskosten verursachen, sollte alle Zweifler überzeugen: Der Bund muss sich im Bereich der chronischen Krankheiten mehr engagieren, und zwar nicht wie die Feuerwehr, also nicht im Sinne einer Symptombekämpfung, sondern mit vorbeugenden Massnahmen, um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten.

Deshalb bitte ich Sie, hier dem Bundesrat die höhere Obergrenze zuzugestehen, damit er seine Verantwortung wahrnehmen und, wenn die Entwicklungen es zwingend erfordern, bis zu dieser Obergrenze gehen kann.