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Weibel Thomas · Nationalrat · 2011-04-12

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-04-12

Wortprotokoll

Bei Artikel 11 Absatz 3 geht es um zwei Punkte:

Erstens sollen die Kantone dafür sorgen, dass die Bevölkerung Zugang zu zielgruppenspezifischen Angeboten hat; wir haben bereits bei Artikel 6 sehr viel über die Abgrenzung von Gruppen und über Sinn und Unsinn von zielgruppenspezifischen Angeboten gesprochen. Nur noch so viel: Zielgruppenbezogen bedeutet eben auch, dass eine einheitliche, genügend grosse Gruppe da sein muss, damit es sinnvoll ist, Massnahmen anzubieten. Wenn eine solche Gruppe in einem Kanton existiert, spricht nichts dagegen, dass der Kanton massgeschneiderte Massnahmen anbietet und entsprechende Programme fährt.

Zweitens betrifft es den Schulgesundheitsdienst. Es gibt heute Kantone, die keine Schulgesundheitsdienste mehr haben, weil sie der Meinung waren, dass mit dem KVG alle Probleme in diesem Bereich gelöst würden. Das KVG ist aber auf Individualmedizin ausgerichtet und nicht auf die kollektive Gesundheitsversorgung. Mit Artikel 11 Absatz 3 verlangen wir nun von den Kantonen, mit Schulgesundheitsdiensten für Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung präsent zu sein. Wie wichtig es ist, schon bei Kleinkindern und in der Primarschule auf gewisse Gesundheitsaspekte aufmerksam zu machen, sollte allgemein bekannt und auch anerkannt sein. Es geht also um die Verbesserung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung, insbesondere eben der Jugend. Der Bedarf ist auch vom Sprecher der Minderheit, von Kollege Bortoluzzi, nicht bestritten worden. Auf der andern Seite habe ich bereits in meinem Eintretensvotum darauf hingewiesen, dass das Defizit im Bereich Gesundheitskompetenz immer grösser wird; der Bedarf ist also mehr als ausgewiesen.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird deshalb der Mehrheit zustimmen und die Streichung ablehnen.