Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2011-04-12
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-04-12
Wortprotokoll
Es geht hier beim Antrag der Mehrheit natürlich darum, die Präventionstätigkeit etwas einzugrenzen. Der bundesrätliche Entwurf beinhaltet eigentlich alles, was man sich unter Prävention so vorstellen kann. Mit den Begriffen ist ein Jekami-Präventionselement formuliert. Man kann ja vielleicht noch einigermassen eingrenzen, was "körperliche Gesundheit" ist; was mit "psychischer Gesundheit" gemeint ist, ist dann schon schwieriger zu erfassen. Sicher könnte jede Minderheit, die irgendwie psychisch belastet ist, Zielobjekt des Präventionsorgans sein.
Es ist klar, dass sich das Präventionsgesetz am ATSG zu orientieren hat. Ich bin der Meinung, dass es eben nicht falsch ist, dass man die Begriffe übernimmt, die im ATSG einmal kreiert wurden. Der Titel des 2. Kapitels des ATSG heisst "Definitionen allgemeiner Begriffe", und unter "Krankheit" ist dort festgehalten, was hier die Mehrheit beantragt. Ich glaube, man sollte beim Präventionsgesetz nicht zu neuen Ufern aufbrechen und Elemente einfügen, die den Krankheitsbegriff - damit hat ja dann die Prävention vor allem zu tun - in beliebiger Form interpretierbar machen. Es zeigt auch ein wenig die Mentalität dieses Gesetzes: Man kann der Fantasie freien Lauf lassen und eigentlich fast beliebig festlegen, was alles auch noch mit Prävention zu begleiten und zu fördern sei. Der Mehrheitsantrag orientiert sich, wie gesagt, an einer Begriffsdefinition, die in unserem Sozialversicherungsrecht bereits eingeführt wurde. Ich meine, es wäre vernünftig, sich hier an dieser Begriffsdefinition zu orientieren.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.