preparatory:AB 118026
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-04-12
Wortprotokoll
Dieses Gesetz soll - wir haben es beim Eintreten gehört - die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen besser regeln. Artikel 11 spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle.
Herr Bortoluzzi will mit seiner Minderheit Absatz 3 streichen. In diesem Absatz wird festgehalten, dass die Kantone der Bevölkerung Zugang zu zielgruppenspezifischen Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsangeboten verschaffen müssen. Ich habe den Eindruck, Herr Bortoluzzi reagiert schon beim Reizwort "zielgruppenspezifisch" so, dass er den Rest des Absatzes gar nicht mehr liest. Dieser zweite Teil ist aber sehr wichtig. Hier wird festgehalten, dass die Kantone für Schulgesundheitsdienste zuständig sind und ein entsprechendes Angebot bereithalten müssen. Ich glaube, es ist allen klar, dass es gerade bei Kindern wichtig ist, regelmässig zu schauen, ob sie das eine oder andere Gesundheitsproblem haben, damit dann frühzeitig eingegriffen werden kann. Bei den Kindern sparen ist definitiv am falschen Ort gespart. Es ist richtig, wenn diese Aufgabe hier im Gesetz klar und deutlich festgehalten wird, damit die Kantone da nicht die Möglichkeit haben auszuweichen.
Wenn wir wirklich wollen, dass in Gesundheitsförderung und Prävention keine Mittel verschleudert werden, dann müssen wir die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen klar regeln. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Bortoluzzi abzulehnen.