Goll Christine · Nationalrat · 2011-04-12
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-04-12
Wortprotokoll
Was verlangt die vorliegende Motion? Die Motion will, dass der Bundesrat beauftragt wird, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit ausbildenden Institutionen im Bereich der Kinderbetreuung ein Ausbildungsbonus gewährt werden kann.
Diese Idee ist nicht neu; sie ist bereits Realität. Sie wurde in der Stadt Zürich kreiert und auch in die Praxis umgesetzt. In der Stadt Zürich wird Kindertagesstätten eine Prämie für jeden erfolgreichen Lehrabschluss bezahlt.
Was besticht an dieser Idee? Mit der pädagogischen Qualität hapert es in der Schweiz an vielen Orten. Rund die Hälfte - die Hälfte! - des Personals, das in Kindertagesstätten angestellt wird, hat keine adäquate Ausbildung. Unbestritten ist, dass das Angebot für die familienergänzende Kinderbetreuung in der Schweiz immer noch absolut ungenügend ist. Es braucht auch mehr finanzielle Mittel. Internationale Institutionen wie etwa die OECD oder auch die Unesco empfehlen, mindestens 1 Prozent des BIP in die vorschulische Kinderbetreuung zu investieren. Die Schweiz liegt mit 0,2 Prozent des BIP weit unter diesem Richtwert.
Es braucht aber nicht nur ein grösseres Angebot, sondern es braucht eben auch mehr qualifiziertes Personal. Das ist die wichtigste Grundvoraussetzung für das notwendige Wachstum und die Qualitätssicherung auf der Angebotsseite der Kinderbetreuung. Die Ausbildung von qualifizierten Betreuungspersonen ist für die ausbildende Institution im Moment mit Kosten von etwa 15 000 Franken pro Jahr und Ausbildungsplatz verbunden. Deshalb sollte der Bund diese Institutionen auch in Form einer Ausbildungszulage für jede abgeschlossene Ausbildung belohnen.
Diese Motion wurde vor knapp zwei Jahren eingereicht. Damals wurde die Forderung nach einem Ausbildungsbonus mit der Revision des Gesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung verknüpft. Dieses Gesetz wurde in der Zwischenzeit revidiert. Es ist auch so, dass die Geltungsdauer dieses Gesetzes gemäss Gesetzestext bis zum 31. Januar 2015 verlängert worden ist. Das heisst also, dieses Geschäft ist erledigt, die Motion ist in dieser Form überholt. Das Anliegen an sich ist aber noch lange nicht überholt. Der Bund muss nämlich im Rahmen der Revision der Pflegekinderverordnung verbindliche Qualitätsrichtlinien erlassen, und die Ausbildungsfrage ist dabei eine sehr zentrale Frage.
Ich ziehe die Motion in dieser Form heute zurück. Wir behalten uns jedoch vor, in einer anderen, geeigneteren Form auf das berechtigte Anliegen zurückzukommen.
[VS]
Zurückgezogen - Retiré