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Fluri Kurt · Nationalrat · 2011-04-13

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-04-13

Wortprotokoll

Ich möchte gerne auf einige Einwendungen eingehen, nicht aber auf Voten, die vom Abstimmungskampf geprägt waren.

Herr Stamm hat sich als grosser Anhänger der direkten Demokratie präsentiert - wer ist das nicht? Wir sind uns aber einig, Herr Stamm: Die Schweiz hat bezüglich direkter Demokratie das am höchsten entwickelte System der Welt. Deswegen brauchen wir uns nicht zu schämen und müssen auch den Status quo nicht dringend verbessern. Als Jurist wissen Sie ganz genau, dass der Beitritt zur EMRK gemäss Gegenvorschlag dem obligatorischen Referendum unterstellt würde, also nicht nur mit Ihrer Initiative; das Gleiche gilt für die Zusatzprotokolle. Als Jurist wissen Sie das.

Herr Hans Fehr muss zur Kenntnis nehmen, dass das Volk alle die von ihm angeprangerten internationalen Verträge gutgeheissen hat. Ihnen geht es ja um das Volk - und nicht primär um die Kantone. Das Volk hat diese Verträge aber gutgeheissen. Sie haben uns vorgeworfen, wir betrieben eine Wortklauberei, insbesondere bei der Frage der "wichtigen Bereiche". Ganz abgesehen davon haben Sie uns die angekündigten Staatsrechtsexperten noch immer nicht präsentieren können, die Sie uns spätestens für diese Plenumsdebatte versprochen haben. Wir warten immer noch gespannt darauf und hätten an sich gerne einen derartigen Gesprächspartner.

In Artikel 164 der Bundesverfassung wird auf die wichtigen rechtsetzenden Erlasse verwiesen, die dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Dort geht es um die Rechtsetzung; hier geht es um wichtige politische Bereiche. Der Artikel 164 enthält in Absatz 1 sieben Kriterien, in denen aufgeführt ist, was bezüglich der Rechtsetzung wichtig ist. Dort geht es um das fakultative Referendum; hier, bei der Initiative, geht es um das obligatorische Referendum. In Artikel 164 geht es um Landesrecht, bei Ihrer Initiative geht es um internationales Recht, um Verträge, um bilaterale oder multilaterale Abkommen. Ich verstehe schon, dass Sie das alles nicht hören wollen; das alles ist logisch und entspricht nicht einfach Ihren Gefühlen.

Entscheide über internationale Verträge können nicht ad libitum vertagt werden, bis wir uns hier einig sind, ob es nun um einen wichtigen Vertrag geht oder nicht. Herr Freysinger, Sie werden sicher zugestehen, dass es ab und zu auch positive internationale Verträge gibt und nicht nur negative, bei welchen es nicht schadet, wenn der Entscheid darüber immer wieder vertagt und hinausgezögert wird.

Der Gegenvorschlag entspricht der Logik der landesrechtlichen Referendumsordnung mit einer Unterscheidung zwischen fakultativem und obligatorischem Referendum. Die Volksinitiative privilegiert die Staatsverträge demokratiepolitisch gesehen gegenüber der innerstaatlichen Rechtsetzung, weil nach der Initiative beim internationalen Recht zusätzlich das Ständemehr verlangt wird; beim Landesrecht wird bei der Gesetzgebung bekanntlich nur das Volksmehr verlangt. Konsequenterweise müssten Sie bei Artikel 164 der Bundesverfassung nicht nur das fakultative Referendum verlangen, wobei das Volk mehrheitlich zustimmen muss, sondern Sie müssten dort eben auch das Ständemehr verlangen. Aber offenbar wollen Sie das - zu Recht - nicht. Wollen die Kantone bei internationalen Verträgen überhaupt ein Ständemehr? Wir haben davon jedenfalls noch nichts gehört, die Kantone haben sich diesbezüglich noch nicht geäussert.

Herr Schwander will eine präventive Verfassungsbestimmung. Im Gegensatz zu gestern wollen Sie hier doch eine gewisse Prävention.

Zur Gleichstellung von Volk und Ständen: Unsere Volksrechte entsprechen eben einer differenzierten Kompetenzordnung, die durch die Volksinitiative in aussenpolitischen Belangen aufgehoben würde.

Bei Herrn Reimann verstehe ich nicht ganz, wieso er von Täuschung spricht, nachdem ja der Gegenvorschlag die geltende Praxis in der Verfassung festschreiben will. Das ist nicht Täuschung, sondern das ist eine verfassungsmässige Verankerung der geübten Praxis.

Es wurde immer wieder die Frage gestellt, wie viele Vorlagen nach der Initiative bzw. nach dem Gegenvorschlag obligatorisch vors Volk gekommen wären. Sie finden in der Botschaft auf Seite 6975 eine Aufstellung für die Jahre 2006 bis 2009. Nach dieser Aufstellung wären gemäss Initiative sieben Vorlagen vor das Volk gekommen, gemäss Gegenvorschlag vermutlich drei, jene, bei denen es um die innerstaatliche Kompetenzordnung, und jene, bei denen es um Grundrechte ging.

Im Jahre 2005 wären gemäss Initiative zehn Vorlagen und gemäss Gegenvorschlag eine Vorlage vors Volk gekommen; im letzten Jahr wären es gemäss Initiative fünf und gemäss Gegenvorschlag null Vorlagen gewesen; und im laufenden Jahr ist es bis jetzt je eine Vorlage. Diese geringen Zahlen kann man natürlich auch für die Argumente pro und contra Initiative verwenden. Einerseits kann man nicht davon sprechen, dass dadurch der direktdemokratische Ablauf überborden würde, andererseits kann man sich hingegen auch fragen, ob das den grossen Demokratiegewinn mit sich brächte, von dem die Initianten ja immer sprechen. Noch lange nicht alle internationalen Verträge kämen also dann automatisch vors Volk, sondern nur diese geringen zusätzlichen zehn, sieben, fünf oder dieser zusätzliche eine, je nachdem.

Herr Schlüer hat das Beispiel der sich weiterentwickelnden Rechtsordnung aufgezeigt. Die Frau Bundesrätin hat darauf hingewiesen, wie sich die direktdemokratische Abwicklung bei Staatsverträgen im Laufe der Zeit verändert hat. Sie hat dabei auf die Behandlung der EMRK hingewiesen, die seit 1977 dem fakultativen und gemäss vorliegendem Gegenvorschlag dem obligatorischen Referendum unterstellt werden müsste. Es gibt aber auch andere Bereiche - Herr Schlüer, Sie wissen das sicher -, die sich bezüglich Wichtigkeit anders entwickeln können. Die Beurteilung von Verträgen irgendwelcher Art kann heute unwichtig sein, während sie in fünf Jahren vielleicht wichtig sind. Oder umgekehrt: Heute können sie wichtig und in fünf Jahren vielleicht unwichtig sein. Das zeigt eben das ganze Problem der Beurteilung der Wichtigkeit gemäss Initiative.

Der Sprecher der BDP hat sich kritisch zum Gegenvorschlag geäussert. Ich möchte hier nochmals Folgendes betonen: Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass es in rechtslogischer Hinsicht zwingend ist, dass wir diese heute bestehende Lücke in unserer Verfassung im Sinne des Gegenvorschlages schliessen. Ob es abstimmungstaktisch und politmarketingmässig das Optimum ist, ist eine andere Frage. Aber es ist unter dem Gesichtspunkt der Rechtslogik klar, dass der direkte Gegenvorschlag eine Lücke in unserem Staatsvertragsreferendumsrecht schliesst.

So sind wir nach wie vor der Meinung, dass dieser Gegenvorschlag zu unterstützen ist, so, wie das die Kommissionsmehrheit mit 17 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung tut. Das heisst: Die Initiative ist zur Ablehnung zu empfehlen, und der direkte Gegenvorschlag ist anzunehmen.

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