Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2011-04-13
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-04-13
Wortprotokoll
Kollega Hans Fehr hat in seinem Votum die CVP zitiert und gesagt, wir seien im Grundsatz für die Initiative, wüssten aber nicht, in welche Richtung man das im Grundsatz ändern solle. Herr Fehr, von unserer Partei hat bis zu Ihrem Votum hier vorne ausschliesslich Kollega Gerhard Pfister gesprochen. Wenn Sie das Votum von Herrn Pfister aufmerksam verfolgt haben, ihm zugehört haben, dann haben Sie unschwer feststellen können, und Sie können das im Amtlichen Bulletin nachlesen, dass das Votum von Herrn Pfister substanziell um Welten - um Welten! - präziser war als Ihre abgedroschenen allgemeinen Phrasen, die wir in diesem Saal langsam auswendig kennen.
Herr Fehr, Ihnen und den anderen Initiantinnen und Initianten ist etwas zugutezuhalten: Sie haben nämlich mit Ihrem Volksbegehren ein Thema auf die Agenda der eidgenössischen Politik gesetzt, das bis dato tatsächlich immer wieder grundsätzliche Diskussionen aufgeworfen hat, wenn es nämlich darum ging, die Mitwirkung des Souveräns bei der Ausgestaltung von abgeschlossenen Verträgen der Eidgenossenschaft mit befreundeten Staaten zu definieren. Die Tatsache, dass sich der Bundesrat für einen direkten Gegenvorschlag starkmacht, bestätigt diese These. Es besteht Handlungsbedarf. Bereits im Jahr 2003 - Sie mögen sich erinnern - hat der eidgenössische Souverän diese Thematik in Artikel 141 Absatz 3 und in Artikel 141a der Bundesverfassung neu geregelt.
Nun zu Ihrer Initiative. Sie beinhaltet eigentlich zwei Themenkreise: Das grundsätzliche Staatsvertragreferendum und - das ist wesentlich, das wurde in der Debatte mit Ausnahme von Kollega Pfister von fast niemandem erwähnt - das eingebaute Finanzreferendum.
Die Initianten setzen neu eine Ausgabe von 1 Milliarde Franken respektive von 100 Millionen Franken an wiederkehrenden Aufwendungen als Limite für das Referendum. Das ist für mich in dieser Vorlage der staatspolitische Killer. Damit würden wir im Grundsatz das Finanzreferendum durch die Hintertür einführen. Man kann über Sinn oder Unsinn eines eidgenössischen Finanzreferendums durchaus geteilter Meinung sein, Herr Fehr. Diese Diskussion haben wir übrigens in der letzten Legislatur in diesem Saal geführt. Ihr Fraktionskollege Hermann Weyeneth hat damals das Finanzreferendum thematisiert und befürwortet. Ich persönlich habe viel Sympathie dafür gehabt. Es geht aber nicht, über das Staatsvertragsreferendum verkappt auch noch das Finanzreferendum einzuführen. Ich sage nicht, Sie verletzten damit die Einheit der Materie; Sie ritzen sie aber. Wenn heute das Anliegen der Initianten politisch keine Mehrheit findet, müssen sich die Verfasser - und Sie, Herr Fehr, an der Spitze - selber Rechenschaft darüber geben, ob Sie bei der Ausformulierung des Textes der Zweiteilung in Staatsvertrags- und Finanzreferendum nicht zu wenig Rechnung getragen haben.
Zurück zum Votum von Kollega Pfister: Er hat zu Recht auch darauf hingewiesen, dass die Formulierung des Gegenvorschlages des Bundesrates ebenfalls Fragen zur Umsetzung aufwerfe. Da steht für mich, Frau Bundesrätin, eine Frage im Zentrum: Erfolgt die Umsetzung des Vorschlages des Bundesrates zu Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe b synchron mit dem bestehenden Artikel 141a, oder braucht es dann noch Ausführungsbestimmungen auf Gesetzesebene? Wenn dem so wäre, müsste das meines Erachtens in der Botschaft erscheinen.