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Landolt Martin · Nationalrat · 2011-04-13

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2011-04-13

Wortprotokoll

Staatsverträge gehören vors Volk. Staatsverträge gehören vors Volk - aber nur dann, wenn das Volk dies wünscht. Und dazu steht dem Volk mit dem fakultativen Referendum ein funktionierendes und erprobtes Instrument zur Verfügung - ein Instrument, das sehr bewusst eingesetzt wird, ein Instrument, das bei 50 000 Unterschriften zur Anwendung kommen kann. 50 000 Unterschriften sind eine Hürde, die nun wirklich nicht zu hoch ist. Die Initiative würde den bewussten Einsatz des Instruments des fakultativen Referendums durch einen quasi voll integrierten Automatismus ersetzen. Volksabstimmungen würden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern gewissermassen auf dem Laufband serviert, unabhängig davon, ob bestellt oder nicht. Auch deshalb ist die Volksinitiative unnötig. Die BDP-Fraktion wird sie im Sinne der Kommissionsmehrheit ablehnen.

Nun unterbreitet uns der Bundesrat, unterstützt von der Kommissionsmehrheit, aber einen direkten Gegenvorschlag. Er macht dafür gute Gründe geltend, die wir nicht unbedingt negieren wollen. Dennoch wird die BDP-Fraktion einstweilen auch den Gegenentwurf des Bundesrates ablehnen, und zwar genau deshalb, weil es ein solcher ist. Es ist ein Gegenvorschlag, der in der Abstimmungskampagne Gefahr läuft, zwischen Stuhl und Bank zu fallen, ein Gegenvorschlag, der den Initianten teilweise Recht gibt, obwohl wir heute eine Lösung haben, die sich ja eigentlich bestens bewährt hat.

Wir gehen davon aus, dass die Initianten nicht im Traum daran denken, ihre Volksinitiative zugunsten des Gegenvorschlages zurückzuziehen. Im Gegenteil: Sie werden den Gegenvorschlag im Abstimmungskampf als Zugeständnis ins Feld führen. Es kommt nicht von ungefähr, dass auf der Internetseite der Initianten im Zusammenhang mit dem Gegenvorschlag bereits von einem "ersten Teilerfolg" gesprochen wird. Dazu möchten wir nicht Hand bieten. Wir geben gerne zu, dass uns die Abstimmungen der vergangenen Monate, was die Frage von direkten Gegenvorschlägen betrifft, durchaus geprägt haben.

Es wurde vom Vertreter der Minderheit ausgeführt, dass nur volksnah und bürgerfreundlich sei, wer hier und jetzt die Volksrechte in der Aussenpolitik ausbaue. Es gilt aber zu überlegen, ob nicht diejenigen, welche die Freiheits- und Volksrechte exzessiv interpretieren und ausnutzen, sie am meisten strapazieren und gefährden. Man könnte diese Initiative durchaus auch als Bevormundung des Volkes verstehen, indem es künftig mit Abstimmungen überschwemmt wird. Vor allem aber nimmt man dem mündigen Volk die Möglichkeit, das Instrument des fakultativen Referendums bewusst einzusetzen oder eben nicht.

Wir können, dürfen und wollen dazu stehen, dass wir die heutige Lösung als tauglich betrachten. Wir können, dürfen und wollen dazu stehen, dass wir die Initiative ablehnen und [PAGE 675] ihr nicht mit einem Gegenvorschlag entgegenkommen möchten.