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Egger-Wyss Esther · Nationalrat · 2011-04-13

Egger-Wyss Esther · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-04-13

Wortprotokoll

Ich stehe hier vor Ihnen als echte Volksvertreterin. Die CVP/EVP/glp-Fraktion lehnt die Initiative "Staatsverträge vors Volk!" jedoch trotzdem dezidiert ab.

Die Initianten versprechen die Erhöhung der demokratischen Legitimation von Staatsverträgen und die Stärkung des Schutzes der Unabhängigkeit und der Souveränität der Schweiz. Ein obligatorisches Referendum stärkt jedoch nicht per se die Demokratie. Einmal mehr verspricht ein Titel viel, hält aber - bei genauerem Hinsehen - wenig von dem, was er verspricht. Mit der Annahme der Initiative würden, mit wenigen Ausnahmen, fast gleich viele Staatsverträge dem Referendum unterstellt sein; das Referendum wäre aber neu nicht mehr fakultativ, sondern obligatorisch. [PAGE 671]

Staatsverträge sind in der Schweiz bereits heute demokratisch legitimiert. Sie werden vom Bundesrat in Zusammenarbeit mit dem Parlament ausgehandelt, unterzeichnet und ratifiziert. Heute schon unterstehen Staatsverträge dem fakultativen Referendum. Die Vergangenheit zeigt, dass seit 1921 nur zehnmal von der Möglichkeit des Referendums Gebrauch gemacht worden ist; nur zwei dieser Referenden waren überhaupt erfolgreich. Mit Fug und Recht darf doch hieraus geschlossen werden, dass die heutige Regelung den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vollauf genügt.

Beim geforderten Automatismus würden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger jedoch jedes Jahr zu zahlreichen zusätzlichen Abstimmungen aufgerufen; dies zu grundsätzlich unbestrittenen Staatsverträgen. Verunsicherung, noch mehr Stimmabstinenz und ein grosser Mehraufwand für Bund und Kantone wären die Folgen. Aufgrund der Zunahme von multilateralen Verträgen müssten mindestens acht weitere Abstimmungen pro Jahr durchgeführt werden, was in etwa einer Zunahme von 30 Prozent entspricht. Man darf also mit Zusatzkosten von rund 8 Millionen Franken rechnen.

Unseren direktdemokratischen Rechten muss unbestrittenermassen - ich glaube, dass wir uns hierin auch einig sind - Sorge getragen werden. Die Initiative bewirkt jedoch das Gegenteil. Die global ausgerichtete Schweizer Wirtschaft ist auf stabile und vor allem auf vorhersehbare Rahmenbedingungen angewiesen.

Das stetig wachsende Geflecht von bilateralen und multilateralen völkerrechtlichen Verträgen - wie bilaterale Abkommen mit der EU, Freihandelsabkommen, Doppelbesteuerungsabkommen oder Investitionsschutzabkommen - ist die notwendige Grundlage für die Globalisierung der Wirtschaft und die Zusammenarbeit der Staaten. Als kleiner Staat mit einer offenen und stark internationalisierten Volkswirtschaft hat die Schweiz grösstes Interesse an der Entwicklung dieser internationalen Rechtsordnung.

Die Initiative gefährdet aber gerade diese vertragliche Verlässlichkeit, und zwar in verschiedener Hinsicht. Die Initiative verlangt einen Ausbau des obligatorischen Staatsvertragsreferendums, indem völkerrechtliche Verträge, die dem obligatorischen Referendum unterliegen und wichtige Bereiche betreffen, verpflichtend der Volksabstimmung unterstellt werden sollen. Ebenso automatisch abgestimmt werden soll über Verträge, die hohe Ausgaben nach sich ziehen.

Wie schon bei anderen Initiativen aus der gleichen oder einer ähnlichen Küche lässt der Initiativtext viele Fragen offen. Gerade beim wiederholt verwendeten Begriff "wichtige Bereiche" handelt es sich nämlich um keinen juristischen Begriff mit gefestigter Praxis. Die Definition "wichtige Bereiche" ist zu offen und auslegungsbedürftig. Wann es sich um einen wichtigen Bereich handelt, müsste also politisch entschieden werden, und dies wiederum bedeutet, dass die Bundesversammlung in jedem einzelnen Fall entscheiden müsste, ob der zur Diskussion stehende Staatsvertrag zu einem wichtigen politischen Sachbereich zu zählen ist. Es kann ja wohl nicht sein, dass jeder Vertrag, der irgendwie mit Brüssel zu tun hat, per se schon wichtig oder eben besonders gefährlich ist. Die Kriterien müssen in der Verfassung möglichst präzise festgelegt sein.

Die Initiative würde aber auch die Verhandlungsposition der Schweiz in unverantwortbarer Weise schwächen. Multilaterale Verträge entstehen in einem dynamischen Umfeld. Ein Referendumszwang für Staatsverträge würde die Bewegungsfreiheit der Schweizer Vertreter an internationalen Konferenzen zur Aushandlung von multilateralen Verträgen stark einschränken.

Diese aussenpolitische Handlungsfähigkeit, aber auch die internationale Anerkennung als zuverlässige Vertragspartnerin darf die Schweiz nicht aufs Spiel setzen. Wir lehnen deshalb eine unnötige Einschränkung der Handlungsfreiheit des Bundes entschieden ab. Es kann und darf nicht sein, dass die Genehmigung und Inkraftsetzung von Staatsverträgen auf unnötige Weise verzögert oder gar erschwert wird.

Die Initiative für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik geht unserer Fraktion zu weit. Wir anerkennen aber mit dem Bundesrat das Anliegen, direktdemokratische Instrumente im aussenpolitischen Bereich zu optimieren. Deshalb unterstützen wir den bundesrätlichen Gegenvorschlag in einer ersten Runde vorerst einmal. Wir teilen jedoch die Auffassung der zuständigen Kommission und unterstützen damit die Stossrichtung der parlamentarischen Initiative Joder 10.457, dass präziser geregelt werden soll, unter welchen Voraussetzungen der Bundesrat völkerrechtliche Verträge selbstständig abschliessen kann. Ebenso unterstützen wir eine Prüfung, wie die vorläufige Anwendung von Verträgen in dringenden Fällen inskünftig geregelt werden soll; dies aufgrund der Erfahrungen, welche die Bundesversammlung mit dem Amtshilfeabkommen mit den USA im Fall UBS gemacht hat. Mit der Annahme des Gegenvorschlages schaffen wir die Möglichkeit, diese offenen Fragen noch zu klären und vor allem die Opportunität des Gegenvorschlages im Hinblick auf eine klare Ausgangslage für die Volksabstimmung auch durch den Ständerat beurteilen zu lassen. Dies auch darum, weil trotz Gegenvorschlag wohl kaum mit einem Rückzug der Initiative zu rechnen ist.

Im Namen der CVP/EVP/glp-Fraktion bitte ich Sie, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, auf den Gegenentwurf einzutreten und diesem zumindest in der ersten Beratung zuzustimmen. Ebenfalls bitte ich Sie, alle Einzelanträge zum Gegenvorschlag abzulehnen.