Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2011-04-13
Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-04-13
Wortprotokoll
Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz fordert mit ihrer Volksinitiative, dass künftig völkerrechtliche Verträge "in wichtigen Bereichen" zwingend der Volksabstimmung unterbreitet werden. Die Initianten versuchen mit ihrem Begehren, auf [PAGE 682] ein tatsächliches Unbehagen des Volkes zu reagieren. Ihre Behauptung, in Bundesbern würden immer mehr Staatsverträge abgeschlossen, die uns verpflichteten, fremdes Recht sowie Folgerecht, das wir beim Vertragsabschluss noch gar nicht kennen würden, zu übernehmen, ist nicht aus der Luft gegriffen. Dem Stimmvolk soll künftig eine grössere Beteiligung an der Aussenpolitik ermöglicht werden.
Aber, wie so oft bei Initiativen, schiessen auch die hier zur Debatte stehenden Forderungen über das Ziel hinaus. Kolleginnen und Kollegen von der SVP: Die Volksinitiative ist ganz klar interpretationsbedürftig. Trotz gegenteiliger Aussagen der Initianten ist es nämlich unklar, was unter Staatsverträgen "in wichtigen Bereichen" zu verstehen ist. Im Gegenteil: Der Auslegungsspielraum ist sehr gross. Nur eine lange Anwendungspraxis könnte zu Klarheit führen; und diese lange Praxis fehlt unserem Land bis jetzt.
Zudem würde die Umsetzung der Volksinitiative nicht primär das Gewicht des einzelnen Stimmbürgers, sondern vor allem jenes der Kantone stärken; und zwar so massiv, dass es auch bei Vorlagen, welche die Kantone nicht direkt oder nachhaltig beträfen, fast einem Vetorecht gegenüber der Mehrheit der Stimmberechtigten gleichkäme. Der Volkswille würde also nicht gestärkt, sondern eher geschwächt, auch wenn das Herr Schwander anders sieht.
Der Bundesrat hat deshalb gut daran getan, dem Parlament einen direkten Gegenvorschlag zu unterbreiten. Dieser verlangt das obligatorische Referendum bei wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen: wenn es um völkerrechtliche Verträge geht, die den Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften vorsehen, oder wenn es um Verträge geht, die eine Änderung der Bundesverfassung erfordern oder einer solchen gleichkommen.
Der bundesrätliche Gegenentwurf bietet weniger interpretierbare Grundlagen als die Initiative. Gleichzeitig gibt er aber dem Stimmbürger eine Optimierung seiner Rechte und Zuständigkeiten. Bei Staatsverträgen, die in der Bundesverfassung klar dem fakultativen Referendum unterstellt werden, soll demnach nichts geändert werden. Hingegen erweitert und präzisiert der Gegenentwurf das obligatorische Referendum in Bereichen, die nicht eindeutig geregelt sind. Die Abstimmung zur Ausschaffungs-Initiative hat uns gezeigt, dass es zwar ein gewisses Risiko in sich birgt, dem Volk zu einer Initiative einen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Die Stimmen, die die Initiative ablehnen, teilen sich dann auf.
Da die Initiative zwar auf einen wunden Punkt zeigt, jedoch unklar ist, und der Gegenvorschlag aus meiner Sicht die offenen Punkte aufnimmt, unterstütze ich den Gegenvorschlag und empfehle die Initiative zur Ablehnung. Ich bitte Sie, das auch zu tun.