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Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2011-04-13

Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-04-13

Wortprotokoll

Kehren wir nach der etwas dünnflüssigen Polemik wieder zu dem zurück, worum es geht. Nehmen wir ein Beispiel eines wichtigen Vertragswerks: Wir haben kürzlich in der Aussenpolitischen Kommission eine höchst interessante Rechtslektion zur Europäischen Menschenrechtskonvention durch Herrn Mader erhalten, beginnend mit dem Hinweis, dass diese Konvention seinerzeit, bevor sie gültig wurde, nicht einmal dem fakultativen Referendum unterstellt worden war. Später hätten die Juristen dann erkannt, dass sie einen Gehalt habe, der die Unterstellung unter das fakultative Referendum gerechtfertigt hätte; und man müsse sagen, dass man diese Konvention heute von ihrer Bedeutung her dem obligatorischen Referendum unterstellen müsste. Ich kritisiere an sich nicht, dass man im Lauf der Jahre zu einer Einsicht gekommen ist, die man damals bei der Beschlussfassung nicht hatte. Aber ich kritisiere, dass anschliessend an diese Aussage, auf die Aufforderung, die EMRK doch heute noch dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, wenn man deren Bedeutung für [PAGE 683] so gewichtig einschätze, sofort Abwehr erfolgte: So etwas auf keinen Fall!

Und das zeigt doch, worum es geht: Es geht doch gar nicht um eine staatsrechtliche Übung, es geht um die Angst vor der Demokratie. Man hat den Eindruck, das Volk würde dem nicht mehr zustimmen, was man auf pragmatischem Weg, aber natürlich am Volk vorbei, eingeführt hat. Das ist das Entscheidende: Es geht nicht um staatsrechtliche Turnübungen, es geht um die Demokratie. Sie haben längst gemerkt, dass die Europäische Menschenrechtskonvention allenfalls benutzt werden kann, um Volksabstimmungsergebnisse, die Sie nicht besonders schätzen, rückgängig zu machen oder zu annullieren. Das wird jetzt wieder geübt bei der Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative, das betrifft die Anti-Minarett-Initiative, und es betrifft die Verwahrungs-Initiative. Aufgrund einer Konvention, zu der das Volk nie hat Stellung nehmen können, wird die Demokratie korrigiert. Das ist das Problem! Und bei diesem Problem bestünde Handlungsbedarf.

Was Sie mit dem Gegenvorschlag machen wollen, ist erneut ein Sich-Festklammern an Normen, die eben die Demokratie weiterhin einschränken. Sie haben Angst vor dem Volk, als würde dieses Volk nicht längst - das hat es unzählige Male bewiesen - abgewogen und mit dem Blick aufs Ganze entscheiden, aber vielleicht nicht immer so, wie es die einen oder anderen gerne möchten.

Wenn Ihnen die Demokratie ernst ist, dann müssen Sie die steigende Bedeutung aussenpolitischer Verträge für die innenpolitische Gesetzgebung, für die Rechte der Einzelnen, ernst nehmen. Und wenn sich etwas neu entwickelt, das man nicht abschätzen konnte oder mochte, hätte man dem in einer direkten Demokratie Rechnung zu tragen. Davon ist in Ihren Vorschlägen keine Spur zu sehen. Sie wollen gegenüber dem Volk mauern, weil Sie vor dem Volk offensichtlich Angst haben. Ich bin der Auffassung, Sie sind damit auf dem Holzweg.

Die Initiative weist den richtigen Weg, der Gegenvorschlag den falschen.