Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2001-05-08
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-05-08
Wortprotokoll
Es geht nun um den Teuerungsausgleich auf den Altersrenten. Gemäss Bundesrat und Antrag der Kommissionsmehrheit sollen die Rentnerinnen und Rentner nur noch alle drei Jahre die Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung erhalten; sie erhalten sie auch dann noch automatisch, wenn der Index um mehr als 4 Prozent ansteigt. Herr Triponez von der FDP-Fraktion will den Teuerungsausgleich sogar nur noch alle vier Jahre gewähren. Während man zurzeit also in der WAK daran geht, ein Steuerpaket zu schnüren, welches für reiche Ehepaare und die Unternehmen Steuererleichterungen von zwei Milliarden Franken vorsieht, sollen bei der AHV, wo es um die kleinen Leute geht, die Altersrentner Opfer von Sparmassnahmen werden - die Opfersymmetrie stimmt hier ganz offensichtlich nicht. Deshalb lehnen wir diese Kürzungen beim Teuerungsausgleich ab und beantragen Ihnen, die bisherige Praxis weiterzuführen; dies aus verschiedenen Gründen, aus sozialen und volkswirtschaftlichen.
Die Untersuchungen von Professor Leu zeigen, dass die AHV für die grosse Mehrheit der Bevölkerung mit Abstand die wichtigste Einkommensquelle ist. Wenn Sie hier bei der Teuerung sparen, ist es natürlich so, dass die kleinen Einkommen darunter am meisten leiden, denn bei ihnen ist die AHV die grosse, massgebliche Einkommensquelle. Die AHV ist heute die einzige Altersversicherung, die einen garantierten Teuerungsausgleich mit einer Anpassung an die Lohnentwicklung kennt.
Wir haben schon heute eine starke Verschiebung der Vorsorge in Richtung zweiter Säule. Vor 25 Jahren war die AHV noch fast eineinhalb Mal so gross wie die zweite Säule. Heute sind die Verhältnisse umgekehrt. Sicher ist es so, dass in den letzten Jahren bei der zweiten Säule sehr gute Renditen erzielt wurden. Trotzdem kennt die zweite Säule keinen garantierten Teuerungsausgleich, selbst wenn die Mittel in den Kassen vorhanden sind. Es ist deshalb heute völlig unklar, wie die Leute bei der zweiten Säule zu einem Teuerungsausgleich kommen sollen. Es ist ja im Gegenteil noch geplant, den Rentenumwandlungssatz zu kürzen, was die Renten auch bei der zweiten Säule um 8 Prozent schmälern würde.
Wir wissen heute, dass die grossen Verdiener bei der zweiten Säule die Vermögensverwalter, die Anlageberater, die Aktienhändler und die Funktionäre der Beteiligungsgesellschaften sind. Wir wissen nicht, wie viel Geld bei der zweiten Säule tatsächlich unten bei den Versicherten ankommt. Obschon es vorgeschrieben wäre, die Verwaltungskosten bei der beruflichen Vorsorge auszuweisen, ist die Praxis heute leider so, dass diese hohen Kosten verschwiegen werden. Demgegenüber haben wir in der AHV eine sehr effiziente Versicherung mit tiefen Verwaltungskosten.
Sie schüren grosse Ängste in der Bevölkerung, wenn Sie hier heute den Besitzstand der Altersrentner schmälern. Diese Übung ist unnötig. Die AHV hat genug Geld, und die Bereitschaft ist da, diese Versicherung nach dem Umlageverfahren bei Bedarf mit mehr Einnahmen zu finanzieren. Zwingen Sie die Leute nicht, immer mehr Geld auf die hohe Kante zu legen! Die Schweiz überspart in grossem Mass. Es ist zu viel Geld da; man weiss nicht, wohin damit. Das treibt nur die Börsenkurse in die Höhe und führt zu spekulativen Exzessen. Sparen ist sinnvoll, wenn das Geld investiert werden kann. In der zweiten Säule sind wir heute weit weg davon. Es ist wie im Kino: Wenn einer nichts sieht, und er steht auf den Stuhl, um besser zu sehen, dann verbessert er seine Sicht, und das macht Sinn. Wenn aber nachher alle auf den Stuhl stehen, dann wird die ganze Sache ungemütlich; was aus individueller Sicht produktiv aussieht, verliert kollektiv gesehen seine Logik. Behalten wir deshalb die gute Umlageversicherung der AHV! Lassen Sie den Index intakt, nehmen Sie den alten Leuten ihr Geld nicht weg! Das sind Garantien, die abgegeben wurden und die wir heute einhalten müssen.