Graber Konrad · Ständerat · 2011-02-28
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-02-28
Wortprotokoll
Zuerst zu meiner Interessenlage: Ich bin Verwaltungsrat der BDO AG und auch Mitglied der Treuhandkammer. Herrn Jenny und Frau Forster muss ich sagen: Sie müssen dringend die Revisionsstelle wechseln, ich hätte Ihnen da einen Vorschlag ... (Heiterkeit)
Zur Sache: Inhaltlich gibt es hier, wie ich glaube, auch zur Treuhandkammer keine Differenz. Man ist sich eigentlich einig, dass diese Schwellenwerte erhöht werden müssen; die Werte von 20 Millionen Franken, 40 Millionen Franken und 250 Mitarbeitenden im Zweijahresdurchschnitt wären vermutlich richtig und verträglich. Auf der anderen Seite habe ich heute beim Zuhören schon fast den Eindruck gewonnen, dass man gemäss den Votantinnen und Votanten diese Schwellenwerte am einfachsten noch viel höher ansetzen würde, weil die Revision offensichtlich - ich spüre jetzt den Ausführungen nach - eh keinen Gegenwert stifte, sondern nur Kosten verursache. Ich bin überzeugt, dass diese Debatte hier völlig anders laufen würde, wenn eine Unternehmung mit, sage ich mal, 245 Arbeitsplätzen in Konkurs gegangen wäre und der Verwaltungsrat und auch die Revisionsstelle die Probleme nicht festgestellt hätten, weil man eben eine eingeschränkte Revision durchgeführt hätte. Das gäbe wahrscheinlich ein bisschen eine andere Diskussion.
Aber wie gesagt, inhaltlich bin ich einverstanden, ich warne einfach noch vor der Komplexität, die wir uns jetzt in diesen Fragen auferlegen. Wir haben die Vorlage letztes Mal im Zusammenhang mit dem Corporate-Governance-Teil des Aktienrechtes und mit der Abzocker-Initiative ja bereits zweigeteilt. Wir haben Gegenvorschläge, bei denen niemand mehr weiss, was jetzt gilt, ob direkt oder indirekt. Jetzt machen wir dasselbe auch noch bei der Rechnungslegung: Wir trennen vom Rechnungslegungsrecht noch einen Revisionsrechtsteil ab.
Am Schluss des Tages werden wir das Ganze wohl einmal zusammenführen müssen. Für mich gibt es eben nicht nur diese Schwellenwerte. Wir haben es jetzt ein bisschen vergessen, aber in der ursprünglichen Diskussion zum Corporate-Governance-Teil ging es beispielsweise ja auch um Schwellenwerte in den Bereichen Sonderprüfungen, Einberufung von Generalversammlungen, Traktandierung von Geschäften usw. Das muss in sich stimmig sein. Ich würde davor warnen, dass wir hier losgelöst von den anderen Teilen des Aktienrechtes eine Inkraftsetzung vornehmen, ohne dass das Ganze in sich stimmig und aufeinander abgestimmt ist.
So, wie es da tönt, nehme ich an, dass wir eintreten werden. Aber bei der Inkraftsetzung sollten wir uns wahrscheinlich noch einmal Gedanken machen. Ich glaube, dass der Antrag, hier dem Nationalrat zu folgen, wie er jetzt hier von der Minderheit formuliert wurde, noch nicht schlüssig wäre. Den Antrag Stadler Markus müsste man dann allenfalls auch noch anschauen, weil im Gesetz jetzt von einem Zweijahresdurchschnitt gesprochen wird. Es wird also wahrscheinlich nicht möglich sein, die Vorlage innerhalb eines Jahres in Kraft zu setzen; es braucht dann wohl zwei Geschäftsjahre. Aber das kann man ja später noch diskutieren.
Ich opponiere nach all diesen Voten nicht dagegen, dass man jetzt eintritt, aber ich gebe trotzdem zu bedenken, dass die ganzen Vorlagen dermaleinst auch in sich stimmig sein müssen. Ich bin deshalb vor allem daran interessiert, von der Bundesrätin zu hören, wie dann die ganze Inkraftsetzung der restlichen Teile eigentlich angedacht ist und was da auf uns zukommt.