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Schweiger Rolf · Ständerat · 2011-02-28

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-02-28

Wortprotokoll

Sie sehen, dass ich bei der Minderheit bin und entsprechend votiere. Es ist ausgeführt worden, dass es hier um die Revisionspflicht gehe und dass nicht die Rechnungslegung als solche zur Diskussion stehe. Die Minderheit will zusammen mit dem Nationalrat einzig, dass ein wesentlicher Teil der KMU nicht mehr unter die Revisionspflicht fällt - bezüglich der Rechnungslegungspflicht bliebe alles beim Alten.

Betrifft das nun viele oder nur einige wenige? Die Zahlen sind genannt worden, wobei es wahrscheinlich nicht möglich ist, ein definitives Urteil zu fällen. Es kann einzig gesagt werden, dass es viele sind. Wir haben - ich nehme an, dass dies für die meisten von Ihnen gilt - einen Brief von der Swissmem, also vonseiten der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, bekommen. Das ist eine Branche, die immerhin 330 000 Beschäftigte zählt. 95 Prozent der Unternehmen dieser Industrie haben weniger als 250 Mitarbeitende.

Warum stellen wir überhaupt den Antrag, dass für einen wesentlichen Teil dieser kleinen und mittleren Unternehmen die Revisionspflicht entfallen soll? Es ist eben nicht so, dass eine Revision darin besteht, dass man die Jahresrechnung erstellt, diese dann einem Revisionsunternehmen zustellt und wartet, bis das Revisionsunternehmen den Bericht dazu abliefert. Nein, eine ordentliche Revision bedeutet - da können mir Fachleute beipflichten; ich kenne das einfach aus der Sicht der Verwaltung -, dass die Revisionsstelle während Tagen mit Teilen des Managements zusammensitzt, Position für Position durchgeht, Fragen stellt und sich Unterlagen geben lässt. Diese Beanspruchung des Managements während rund zehn bis vierzehn Tagen, wenn es sich um grössere KMU handelt, ist ein Aufwand, der ins Gewicht fällt.

Ich habe mich vergewissert, ob die Zahl von zehn bis vierzehn Tagen einigermassen stimmt. Vor drei Minuten habe ich Kollegin Forster gefragt, wie es in ihrem Betrieb [PAGE 8] bezüglich des Managements aussieht. Es ist mir bestätigt worden, dass meine Beobachtungen gar nicht so falsch sind.

Dazu kommt das Honorar der Revisionsstelle; die ist nach allen Vorarbeiten auch während der zehn bis vierzehn Tage anwesend. Die Kosten der Revision betragen auch bei kleinen und mittleren Unternehmen zigtausend Franken. Es kann sogar sein, dass das Honorar die Grenze von 100 000 Franken überschreitet. Dies betrifft eine relativ grosse Zahl von Firmen.

Nun kann man sich die Frage stellen, ob es nötig ist, dass wir diese KMU von der Revisionspflicht befreien. Oder ist es nötig, dass wir die getroffene Regelung beibehalten? Meine Antwort auf die zweite Frage ist: Es ist nicht nötig. Die meisten Unternehmen in dieser Grössenordnung haben sehr wenige Aktionäre; vielfach handelt es sich um Familienunternehmungen, wenn nicht sogar um Unternehmungen, die einem einzelnen Aktionär gehören. Der Schutz der Aktionäre fällt bei der Beurteilung der Frage, die wir uns heute zu stellen haben, also nicht ins Gewicht. Wenn sich die Frage bei einer konkreten Gesellschaft stellt, kann das Aktionariat, das ist im Gesetz auch vorgesehen, bei Einhaltung bestimmter Quoren eine ordentliche Revision verlangen. Es kann auch andere Gründe für eine ordentliche Revision geben, beispielsweise den, dass grosse Kreditgeber, insbesondere Banken, Wert darauf legen. In diesen Fällen ist es so, dass die Banken die Forderung stellen, dass eine ordentliche Revision vorgenommen wird. Es gibt aber eine Unzahl von Firmen mit relativ geringen Krediten und mit einem starken Eigenkapital, welche diese Schwellenwerte überschreiten.

Nun gibt es Änderungen gegenüber der Situation im Jahr 2005. Das Gesetz ist 2008 in Kraft getreten, beschlossen haben wir darüber aber im Jahr 2005. Damals hatten wir andere Zahlen, und das Regulationsbedürfnis des Parlamentes war damals noch etwas grösser als heute. Dass das, was ich behaupte, zutrifft, kann ich belegen: Sowohl unser Rat als auch der Nationalrat haben die Schwellenwerte, bei denen z. B. eine Konzernrechnung zu erstellen ist, angehoben. Die Schwellenwerte, die im Beschluss des Nationalrates stehen, sind eben nicht nur im Revisionsrecht, sondern auch im Rechnungslegungsrecht, das erst später in Kraft tritt, gewählt worden. Daraus folgt, dass wir die Schwellenwerte, die heute zur Diskussion stehen, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch bei der Revision des Rechnungslegungsrechts annehmen werden. Das Parlament hat bewiesen, dass sich seine Anschauungen geändert haben.

Nun, meine ich, ist es doch nicht einsehbar, dass man etwas, was man ja an sich voraussieht, nicht schon heute zum Tragen kommen lässt. Dies ist durchaus vernünftig, würde es doch, wenn wir bei der heutigen Situation blieben, bedeuten, dass jetzt noch ein, zwei Jahre von vielen eine Revision gemacht werden müsste und dann plötzlich von einem Tag auf den anderen nicht mehr; dies nur wegen der Frist bis zum Inkrafttreten des Gesetzes. Darum glaube ich, dass Sie im Interesse von weiten Teilen der Wirtschaft handeln, wenn Sie auf diese Vorlage, wie sie der Nationalrat grossmehrheitlich beschlossen hat, eintreten und sie beschliessen. Wenn Sie heute nicht eintreten, ist die Angelegenheit definitiv erledigt, dann gibt es kein Differenzbereinigungsverfahren mehr. Ich glaube, dass von vielen - von vielen! - Eigentümern von KMU eine solche Entscheidung von uns nicht verstanden würde.