Janiak Claude · Ständerat · 2011-02-28
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-02-28
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen beantragen, der Mehrheit zu folgen.
Wir haben in der ersten Runde, das ist richtig, keine grosse materielle Diskussion über die Höhe dieser Werte geführt. Aber wir haben insofern eine materielle Diskussion geführt, als wir uns über die Beständigkeit der Gesetzgebung unterhalten haben. Ich darf daran erinnern, dass dieses Gesetz am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist. Seine Wirkungen entfalten konnte es erst Mitte 2009, erst dann ist es in der Praxis zur Anwendung gekommen.
Die Diskussion ist bereits geführt worden. Die Schwellenwerte sind nicht etwas, was völlig neu wäre. Man hat sie damals diskutiert, und man ist nicht dem Bundesrat gefolgt, sondern hat sie hinaufgesetzt. Wenn wir vor zwei Jahren ein Gesetz gemacht haben und das Parlament damals diese Schwellenwerte - wir haben es gehört - im Rahmen seiner Beratungen hinaufgesetzt hat, dann sollte man, denke ich, zumindest eine seriöse Evaluation machen, wie wir das bei unserer Gesetzgebung gewohnt sind oder gewohnt sein sollten, bevor man das Gesetz nach anderthalb Jahren effektiver Anwendung wieder ändert. Und dazu braucht es sicher ein bisschen mehr als nur den Bericht einer Kammer, der von der nationalrätlichen Kommission in Auftrag gegeben worden ist. Wir haben es gehört, in der Kommission sind uns auch Zahlen präsentiert worden: Nach Inkrafttreten des neuen Revisionsrechtes fallen noch etwa 10 Prozent der Unternehmungen, die nach alter Gesetzgebung, also bevor dieses neue Gesetz in Kraft getreten ist, der Revision unterstellt gewesen wären, unter das neue Revisionsrecht.
Was mir einfach auch noch fehlt: Wenn man so schnell eine Gesetzgebung ändern will, müsste man irgendwie darlegen, dass die Zustände völlig unhaltbar seien. Davon habe ich aber nirgends etwas gehört. Man will jetzt einfach etwas durchsetzen, ohne dass man sich wirklich auf eine seriöse Evaluation stützen kann. Überhaupt kein Verständnis habe ich dafür, dass man verlangt, das auch noch rückwirkend in Kraft zu setzen, dass man also vom üblichen Weg, wonach der Bundesrat das Inkrafttreten bestimmt, abweichen will. Das kann man ja ernsthaft nur dann tun, wenn irgendein Notstand vorherrschen würde, aber davon habe ich nichts gehört. Ich möchte also folgenden Appell an Sie richten: Wenn wir Gesetze machen, bei denen wir, wie im letzten Fall geschehen und wie bereits erwähnt, sogar Diskussionen über die Details führten - wir folgten dem Bundesrat damals bezüglich der Schwellenwerte nicht - und bei denen wir dann innerhalb von anderthalb Jahren vielleicht unsere Meinung ändern wollen, sollten wir dies dann doch ein bisschen auf bessere Fakten stützen können.
Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.