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Freitag Pankraz · Ständerat · 2011-02-28

Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-02-28

Wortprotokoll

Am 29. November des letzten Jahres ist unser Rat nicht auf eine Änderung des Revisionsrechts gemäss Vorlage 3 eingetreten; wir haben es von unserem Kommissionspräsidenten gerade gehört. Die Begründung war, die entsprechenden Bestimmungen seien zusammen mit der Revision des Rechnungslegungsrechts zu behandeln; auch das wurde ausgeführt.

Inhaltlich geht es darum, welche Gesellschaften eine ordentliche Revision durchführen müssen - freiwillig kann man das immer -, die natürlich auch entsprechend teuer ist, und bei welchen Gesellschaften eben eine eingeschränkte Revision genügt, sofern ihre Eigentümer bzw. Aktionäre das so wollen. Bei börsenkotierten Gesellschaften und Konzerngesellschaften ist es klar: Dort braucht es eine ordentliche Revision. Wo aber liegt nun die Grenze, insbesondere eben bei kleinen und mittleren Unternehmen? Dazu habe ich in einem Papier des Bundesamtes für Justiz vom 28. Mai 2010 an die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates Folgendes gefunden: "Als KMU gilt gemäss dem seit 1. Januar 2008 geltenden Revisionsrecht und dem Entwurf zum [PAGE 7] Rechnungslegungsrecht ein Unternehmen, das zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht überschreitet: Bilanzsumme von 10 Millionen Franken; Umsatzerlös von 20 Millionen Franken; 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt."

Das heisst eigentlich, dass damit gemäss diesem Papier definiert wird, was in diesem Bereich ein KMU ist, und entsprechend werden dann die Vorgaben für die Revision definiert. Das heisst weiter gemäss dieser jetzt rechtlich gültigen Definition auch: Wenn ein Unternehmen beispielsweise eine Bilanzsumme von über 10 Millionen Franken und mehr als 50 Vollzeitstellen hat, dann ist es bereits kein KMU mehr, sondern, wie es heisst, ein grosses oder, das wurde auch gesagt, ein bedeutendes Unternehmen. Aus meiner Sicht ist dieser Rahmen für KMU einfach zu eng. Mit den Schwellenwerten definieren wir das gewissermassen. Wir definieren auch, welche bedeutenden oder grösseren Unternehmen höhere Revisionsstandards einhalten müssen, die selbstverständlich auch mit entsprechend höheren Kosten verbunden sind.

Der Nationalrat hat bei dieser jetzt neuen Vorlage mit klarer Mehrheit Festhalten am Eintreten beschlossen, und ebenso hat eine grosse Mehrheit für eine schnelle Inkraftsetzung gestimmt. Hintergrund ist ein grosser politischer Druck aus dem Bereich der KMU selbst. In der nationalrätlichen Kommission gab es Hearings, zum Beispiel mit Vertretern der Hotellerie, weil diese eben immobilienlastig und personalintensiv ist, sodass dann solche Schwellenwerte, wie ich sie erwähnt habe, schnell überschritten werden. Die aufgezeigte Situation und die mögliche rasche administrative und finanzielle Erleichterung der betroffenen Betriebe, der KMU, haben offensichtlich überzeugt.

Genaue Zahlen zur Frage, wie viele Unternehmen betroffen sind, sind schwierig zu eruieren, aber es geht um mehrere Tausend Unternehmen, die sich in diesem Bereich zwischen dem geltenden Recht und dem, was jetzt die Minderheit vorschlägt, befinden. Ich habe in einem Artikel im "Schweizer Treuhänder" von diesem Jahr - Verfasser ist Dr. Florian Zihler, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundesamtes für Justiz - gelesen, dass es im Bereich zwischen 50 und 250 Vollzeitstellen, über den reden wir jetzt, mehr als 6000 Unternehmen gibt und dass es im Bereich zwischen 20 Millionen und 40 Millionen Franken Umsatz ungefähr 3500 Unternehmen gibt. Das lässt mich darauf schliessen, dass wir hier immerhin von ein paar Tausend Unternehmen reden.

Ich beantrage nun also, unsere formellen Bedenken - die akzeptiere ich, die habe ich bei der ersten Runde auch mitgetragen - hintanzustellen und dem Nationalrat zu folgen. Eintreten auf diese gut abgegrenzte und schnell wirksame Vorlage ist ein ersehntes und ein positives Signal für unsere KMU-Wirtschaft. Wir betonen ja immer wieder, sie bilde das Rückgrat unserer Wirtschaft, und sie leidet, soweit sie exportiert, momentan unter dem tiefen Euro-Kurs; man könnte hier auch den Tourismus erwähnen. Unsere KMU-Wirtschaft könnte eben ein solches Signal sehr gut gebrauchen. Die Vorlage ist schnell umsetzbar, weil ja keine zusätzlichen Auflagen gemacht werden und eine Anzahl Gesellschaften, falls sie wollen, keine ordentliche Revision mehr machen müssen, sondern dann eben eine eingeschränkte. Wir haben ja alle ein Herz für die Kleinen. Doch auch die Mittelgrossen brauchen unsere Unterstützung.

Treten wir also auf diese Vorlage ein, erhöhen wir die Schwellenwerte, und tun wir damit konkret etwas für viele KMU in diesem Land!