Janiak Claude · Ständerat · 2011-02-28
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-02-28
Wortprotokoll
Wie Sie wissen, ist die Geschäftsprüfungsdelegation zuständig für den Bereich Nachrichtendienste und Staatsschutz. Gemäss Parlamentsgesetz erfüllt die GPDel im Auftrag der GPK auch Aufträge, die in die Zuständigkeit des Geheimbereichs fallen. In den letzten Jahren geschah das in zwei Fällen, einerseits im Fall Libyen, der ja von Kollege Briner geschildert wurde, andererseits beim Bericht und dann auch bei der Untersuchung der Finanzkrise sowie bei der UBS und dem Verhalten der Bundesbehörden in diesem Zusammenhang. Wir haben dort wesentliche Beiträge an die Untersuchungen der GPK geleistet und sicherstellen können, dass möglichst offen informiert werden konnte. Alles, was wir aus dem Geheimbereich erfahren haben, konnten wir in geeigneter Form auch in diese Berichte einbringen.
Wir haben im letzten Jahr insbesondere im Fall Tinner eine Nachkontrolle gemacht. Sie erinnern sich daran: Bei diesem Fall hatten wir seinerzeit im Bericht festgehalten, dass der Beschluss des Bundesrates, diese Akten zu vernichten, nicht verhältnismässig war und dass die Voraussetzung für die Anwendung von Notrecht nicht erfüllt war.
Wir haben vom Bundesrat ein Konzept verlangt, wie die Delegation in Zukunft rechtzeitig über geheime Bundesratsbeschlüsse informiert werden soll. Der Bundesrat hat uns sein Konzept vorgestellt, wir haben es mit der Bundeskanzlerin besprochen, und Ende letzten Jahres brachte die Bundeskanzlerin der GPDel gegenüber ihre Zufriedenheit und die Zufriedenheit des Bundesrates über die Stellungnahme der GPDel zum Ausdruck. Sie hat in ihrem Brief bestätigt, dass die Delegation ihre Ersuchen für die Herausgabe von Anträgen und Mitberichten an die Bundeskanzlei zu richten hätte. Leider haben wir bereits wieder einen Fall, bei dem es Diskussionen gibt, bei dem das eben gerade nicht nach diesen Vorgaben, die der Bundesrat selbst gemacht hat, möglich war. Deshalb jetzt schon mein Hinweis - er ist auch schon von Kollege Niederberger gemacht worden -: Wir werden in der letzten Sessionswoche die parlamentarische Initiative der GPK-SR 10.404, "Präzisierung der Informationsrechte der Aufsichtskommissionen", behandeln. Ich werde Ihnen dann zeigen, wo wir beim letzten Beispiel vor noch nicht langer Zeit Schwierigkeiten hatten.
Wir haben letztes Jahr auch den Isis-Bericht abgeliefert. Hier wird es dann auch um die Nachkontrolle gehen. Aber in diesem Fall werden wir auch unabhängig von der Nachkontrolle nahe am Ball bleiben und eine begleitende Oberaufsicht ausüben, weil dieses Tätigkeitsfeld eng mit der Erarbeitung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit im zivilen Nachrichtendienst (ZNDG) durch die GPDel und in der Folge dann durch die GPK des Ständerates und durch das Parlament verbunden ist; ich erinnere an die seinerzeitige parlamentarische Initiative Hofmann Hans 07.404, die zu diesem Gesetz und zur Zusammenlegung der Dienste geführt hat.
Am 1. Januar 2010 hat der neue Nachrichtendienst des Bundes seine Arbeit aufgenommen. Auf diesen Zeitpunkt hin setzte der Bundesrat auch das ZNDG, gemeinsam mit dem dazugehörigen Ausführungsrecht, in Kraft. Es sind dies die Verordnung über den Nachrichtendienst und die Verordnung über die Informationssysteme des Nachrichtendienstes des Bundes. Beide Verordnungen hatte der Bundesrat am 4. Dezember 2009 verabschiedet.
Wir waren im Vorfeld, bevor diese Verordnungen in Kraft gesetzt wurden, konsultiert worden. Der Bundesrat hat dann auf unsere Anregung hin auf verschiedene Bestimmungen verzichtet, für die es im bestehenden Recht keine formellen gesetzlichen Grundlagen gab. Dazu gehören die Bewaffnung von Mitarbeitenden des Nachrichtendienstes, von Personen, die im Inland Informationsbeschaffung betreiben, und ihre Ausstattung mit Tarnidentitäten. Die Bedenken der GPDel über die Regelung der Datenbearbeitung auf Verordnungsstufe konnten jedoch nicht ausgeräumt werden. Wir sind an diesem Thema intensiv dran. Ich kann Sie für Einzelheiten auf den Bericht verweisen, in welchem dargelegt wird, wo die Probleme liegen. Wir haben einfach festgestellt, dass der Nachrichtendienst des Bundes Schwierigkeiten hat, eine gesetzeskonforme Praxis für die Datenbearbeitung im neuen Dienst zu erarbeiten. Es kann aber letztlich nicht die Aufgabe der parlamentarischen Oberaufsicht sein, anstelle des zuständigen Departementes und des Bundesrates dafür zu sorgen, dass bei der Datenbearbeitung im Nachrichtendienst alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Wir sind deshalb der Meinung, dass es hier in erster Linie Aufgabe der nachrichtendienstlichen Aufsicht im VBS ist, die weitere Entwicklung der Weisungen des Nachrichtendienstes des Bundes für die Datenerfassung in Isis und Isas auf ihre Konformität mit Artikel 6 ZNDG hin zu überprüfen.
Wenn ich jetzt gerade das Informationssystem äussere Sicherheit (Isas) erwähnt habe, dann dazu nur noch Folgendes: Bei der Erarbeitung des ZNDG im Rahmen der erwähnten parlamentarischen Initiative Hofmann Hans hat die GPDel die Bestimmungen über die Datenbearbeitung von Artikel 99 des Militärgesetzes unverändert in Artikel 5 ZNDG übernommen. Mit der Annahme dieses Artikels stellte das Parlament die Kontinuität der gesetzlichen Grundlagen für die Bearbeitung der Informationen aus der Auslandbeschaffung auch unter dem reorganisierten zivilen Nachrichtendienst sicher. Noch etwas in diesem Zusammenhang: Bei der Datenbank Isas handelt es sich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes um einen sogenannten Pilot; der Datenschutzbeauftragte hat die Bewilligung erteilt, diesen Pilotversuch durchzuführen. Wir als GPDel sind jetzt daran sicherzustellen, dass dieser Pilot auch wirklich nur in diesem engen Korsett abläuft, so, wie es vom Datenschutzgesetz eben abgesteckt ist. Hier haben wir sehr intensive Diskussionen mit dem Nachrichtendienst des Bundes. Das ist im Moment sehr aktuell; es muss einfach sichergestellt sein, dass dieser Rahmen eingehalten wird.
Sie haben dem Bericht entnehmen können, dass wir als GPDel, als Aufsichtsorgan über den Nachrichtendienst, auch den Austausch mit Staaten der EU pflegen. Wir haben das zweite Mal an einem entsprechenden Treffen teilgenommen und haben feststellen können, dass wir an sich - jetzt einmal von den Diskussionen abgesehen, die wir mit dem Bundesrat in Bezug auf die Informationsrechte haben - eigentlich eine gute Organisation haben. Wir haben also weitgehende Rechte. Aber wir wollen einfach, dass die Differenzen dort, wo sie eben immer noch zu Streitigkeiten mit dem Bundesrat führen, jetzt wenn möglich ausgeräumt werden. Deshalb wird uns dieses Thema im Verlauf dieser Session, in der letzten Woche, noch einmal beschäftigen.