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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2011-05-30

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-05-30

Wortprotokoll

Dass meine bürgerlichen Kolleginnen und Kollegen zu diesem Thema vornehm schweigen, überrascht mich nicht wirklich. Es macht sich nämlich nicht gut, wenn man etwas verteidigt, was wirklich nur eine Privilegiertenförderung ist, deshalb wird jetzt lieber geschwiegen. Man hat die Sicherheit, dass man sowieso gewinnen wird, auch wenn es um etwas geht, was eigentlich gegen die Prinzipien einer echten Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist.

Es ist jetzt wirklich der Lackmustest, der zeigt, ob Sie, wie Sie behaupten, Familien mit Kindern bevorzugen und keine Mitnahmeeffekte wollen. Wenn man bei einem steuerbaren Einkommen von 60 000 Franken für Alleinstehende eine Grenze setzt, so betrifft das nicht den unteren Mittelstand, denn normalerweise wird davon ausgegangen, dass man zu zweit ist, wenn man Wohneigentum erwirbt. Insbesondere wer, wie der Präsident der CVP, behauptet, es gehe um Familienförderung, geht normalerweise doch wirklich davon aus, dass es zwei sind, die zusammen Wohneigentum erwerben wollen.

Was übrigens in allen Studien der Verteidiger des Bausparens im Kanton Basel-Landschaft fehlt, ist der Einbezug des Vermögens. Ich behaupte hier nochmals - und die Zahlen, die wir bekommen haben, belegen das -: Mit dem Bausparen allein aus dem Einkommen kann man kein Wohneigentum erwerben. Wenn man pro Jahr 2000 Franken auf die Seite legen kann, kann man nach zehn Jahren höchstens dann Wohneigentum erwerben, wenn man ein entsprechendes Vermögen hat. Das wird nie mitberücksichtigt. Deshalb hat Frau Leutenegger Oberholzer absolut Recht, wenn sie mit ihrem Minderheitsantrag verlangt, dass endlich auch das Vermögen einbezogen wird. Meist ist nämlich eine Erbschaft der Grund dafür, dass eine Familie mit Kindern, die nicht [PAGE 793] sehr viel Einkommen hat, überhaupt zu Wohneigentum kommt.

Ich verweise, auch zuhanden meines Kollegen Gysin, gerne noch einmal auf die Studie der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Dort sieht man: Ein Doppelverdienerhaushalt mit zwei Kindern, der 500 000 Franken Bruttoeinkommen hat und 20 000 Franken auf die Seite bringt, erzielt siebenmal so viel an Steuerersparnis wie eine Familie, die 80 000 Franken Bruttoeinkommen hat und 20 000 Franken auf die Seite bringt - das Siebenfache! Da kann man nun wirklich nicht von Gleichbehandlung sprechen. Selbst im Kanton Neuenburg, wo der Unterschied am geringsten ist, können jene, die ein grosses Einkommen haben, doppelt so viel sparen wie jene mit einem kleinen Einkommen. Im Kanton Schaffhausen beträgt der Faktor etwa 2,7.

Nun sagt Herr Darbellay hier, das sei kein guter Vorschlag - es ist einfach schade, dass er als Mitglied der WAK keinen anderen gemacht hat. Man hätte sich auch eine stufenweise Reduzierung der Anrechnungsfähigkeit vorstellen können. Frau Leutenegger Oberholzer hat gesagt, man könnte sich eine Glättung vorstellen, damit da nicht ein Bruch kommt. Aber es gab in der WAK keinerlei solche Bestrebungen - ganz einfach, weil man wirklich eine Privilegiertenförderung betreiben will, denn für die Schwellenhaushalte bringt dieser Gegenvorschlag wie gesagt nichts.