Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2011-05-30
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-05-30
Wortprotokoll
Die Minderheit bei Absatz 3 beantragt Ihnen, die Bausparabzüge einkommensmässig zu beschränken, und zwar bei Alleinstehenden auf ein steuerbares Einkommen von bis zu 60 000 Franken und ein steuerbares Vermögen von bis zu 250 000 Franken; bei Ehepaaren wären die Abzüge entsprechend zu erhöhen. Es wurde hier immer wieder behauptet, das Bausparen würde die sogenannten Schwellenhaushalte begünstigen, also Haushalte mit einem Bruttoeinkommen zwischen 60 000 und 100 000 Franken. Wir bezweifeln das, und alle statistischen Angaben widersprechen dem. Die statistischen Erhebungen, die hier vom Kanton Baselland angeführt worden sind - ich verweise auf das Eintretensvotum des Kommissionssprechers -, wonach das Durchschnittseinkommen der Bausparer 56 000 Franken betragen würde, sind schlichtweg nicht richtig. Wenn Sie, Herr Theiler, die Studie genau anschauen - sie stand Ihnen als WAK-Mitglied auch zur Verfügung -, dann sehen Sie, dass es sich hier um einen Datenmix und einen Querschnitt über verschiedene Jahre handelt.
Aber wie dem auch sei, mein Antrag ist jetzt die Nagelprobe für diese Behauptung. Ich beantrage Ihnen nämlich, diese Abzüge vom steuerbaren Einkommen klar zu begrenzen, und zwar auf Steuerpflichtige, die sich genau in diesem "range" der Schwellenhaushalte befinden. Nun können Sie beweisen, dass Sie tatsächlich das Bausparen für die Haushalte ermöglichen wollen, die tiefe bzw. mittlere Einkommen haben. Das steuerbare Einkommen von 60 000 Franken entspricht etwa einem Bruttoeinkommen von 80 000 bis 100 000 Franken. Wenn wir die Bausparabzüge hier limitieren, dann, muss ich sagen, kann man damit tatsächlich in die Richtung einer Förderung der unteren bis mittleren Einkommensschichten gehen, wie hier immer wieder behauptet worden ist. Ich bin aber nach wie vor der Überzeugung, dass direkte Beiträge zur Unterstützung des sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbaus besser als Steuerabzüge wären.
Ich verweise noch auf das Vernehmlassungsverfahren. Es wurde bereits verschiedentlich gesagt, dass 22 Kantone auch den indirekten Gegenvorschlag abgelehnt hatten. Zu den Gründen für diese Ablehnung gehören die Mitnahmeeffekte, die solche Steuerabzüge haben. Die Mehrheit der Kantone macht erstens geltend, dass ein Grossteil der Bausparverträge von Personen abgeschlossen wird, die ohnehin gebaut hätten; das ist der Mitnahmeeffekt. Zweitens ist dies verteilungspolitisch unerwünscht, denn der progressive Anstieg der Steuerersparnis entspricht nicht dem Ziel, breiteren Schichten den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen. Das heisst, jene, die Unterstützung brauchen, werden nicht gefördert, und jene, die sich Wohneigentum ohnehin leisten können, erhalten noch eine steuerliche Entlastung. So geht es nicht.
Deswegen bitte ich Sie: Limitieren Sie die Möglichkeiten für einen Abzug bei einem steuerbaren Einkommen von 60 000 Franken. Damit stellen Sie sicher, dass tatsächlich nur die sogenannten Schwellenhaushalte davon profitieren können, das heisst Haushalte mit unteren oder mittleren Einkommen.
Mir wird jetzt sicher entgegnet werden, derart starre Abzüge seien nicht schön, denn sie würden zu einem Stufenanstieg bei der Besteuerung führen. Wenn Sie meinem Minderheitsantrag im Grundsatz zustimmen - das hoffe ich doch -, lege ich dem Zweitrat nahe, eine Glättung der Abzüge vorzunehmen bzw. eine Stufenregelung bei den steuerbaren Einkommen zu machen, damit wir Stufensprünge bei der Steuerbelastung vermeiden können. Das ist aber eine Detailfrage.
Ich bitte Sie deshalb: Stellen Sie sicher, dass tatsächlich die Schwellenhaushalte und nur diese von den Steuerabzügen profitieren können. Unterstützen Sie den Antrag der Minderheit.