Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-05-30
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-05-30
Wortprotokoll
Es gibt wahrscheinlich, wenn man sich anschaut, wie Bausparen mit Genossenschaftsanteilen vor sich gehen könnte bzw. wie man das behandeln kann, eine juristische Sicht und eine ökonomische Sicht.
Wenn ich es aus der rechtlichen Sicht anschaue, dann sehe ich eigentlich nicht, was dagegen spricht, Genossenschaftsanteile gleich zu behandeln wie Wohneigentumserwerb. Grundbuchrechtlich ist es zwar so, dass die Wohnbaugenossenschaft im Grundbuch eingetragen ist und ein Genossenschafter dann einfach seine Anteile erwirbt, also im Grundbuch nicht als Eigentümer eingetragen wird. Aber das ist, wie es verschiedene Votanten gesagt haben, bereits beim Vorbezug aus der Säule 3a der Fall: Auch hier haben Sie die Situation, dass der Erwerb von Wohnbaugenossenschaftsanteilen gleich wie selbstgenutztes Wohneigentum behandelt wird. Von daher haben Sie hier also auch Genossenschaftsanteile und eigentliches, im Grundbuch eingetragenes Wohneigentum, die gleich behandelt werden. Insofern gibt es rechtlich meines Erachtens keine Hindernisse, dass man das auch hier gleich behandelt. Wenn Sie jetzt noch Artikel 108 der Bundesverfassung, "Wohnbau- und Wohneigentumsförderung", anschauen, dann sehen Sie, dass der Bund sowohl die Tätigkeit von "Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus" als auch die "Verbilligung des Wohnungsbaus sowie die Verbilligung der Wohnkosten" fördert; das ist die verfassungsrechtliche Bestimmung, das ist die rechtliche Situation.
Wenn Sie es ökonomisch anschauen, dann müssen Sie sich die Frage stellen, was denn angespart wird, wenn Sie für Genossenschaftsanteile ansparen, und wie viel davon dann effektiv auch steuerfrei bleibt. Alles, was Sie dann nicht in Anteile investieren, wird ja nachträglich noch besteuert; oder anders gesagt: Wenn Sie z. B. 60 000 Franken über ein paar Jahre ansparen und dann für die Wohnbaugenossenschaftsanteile 10 000 Franken brauchen, dann wird das Jahre später noch auf den 50 000 Franken abgesteuert. Das heisst, es ist administrativ enorm aufwendig, ökonomisch auch nicht sehr sinnvoll; es ist einfach die Differenz, die wir hier haben. Es ist für eigenes Wohneigentum ja üblich, dass man dann alles investiert. Bei Wohnbaugenossenschafts-Anteilscheinen weiss ich das nicht, aber ich gehe davon aus, dass natürlich dann nicht die gleichen Beträge investiert werden - aber das ist auch gewollt - wie in selbstgenutztes Wohneigentum.
Das ist die rechtliche und die ökonomische Situation.
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