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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2011-05-30

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-05-30

Wortprotokoll

Ich begründe hier meinen Nichteintretensantrag und spreche auch für die SP-Fraktion zum Eintreten.

Diese Vorlage hat ja eine Geschichte: Als Erstes hat der Bundesrat die beiden Volksinitiativen, die hier zugrunde liegen, abgelehnt und auf einen Gegenvorschlag verzichtet. Als Zweites hat der Nationalrat, also unser Gremium, beide Initiativen zur Annahme empfohlen, und als Drittes hat der Ständerat dann beschlossen, beide Initiativen zur Ablehnung zu empfehlen und einen Gegenvorschlag zu machen, der dann den Ständerat passiert hat - mit Stichentscheid des Präsidenten. [PAGE 786]

Es ist tatsächlich so: In Artikel 108 unserer Bundesverfassung steht, dass Wohneigentumsförderung ein Staatsauftrag sei. Es steht aber nirgends, dass das mit Steuerermässigungen zu machen sei. Die SP-Fraktion stellt sich immer wieder gegen solche Steuerabzüge und fordert eine direkte Förderung jener, die von solchen Unterstützungen profitieren wollen. Steuerabzüge sind in der Regel ungerecht wegen der Progression; eine direkte Unterstützung ist das intelligentere Instrument. Deshalb ist diese Vorlage aus unserer Sicht schon prinzipiell abzulehnen.

Als Weiteres ist jetzt aber das Modell, das hier vorgeschlagen wird, untauglich. Es ist eine regelrechte Mogelpackung: Was draufsteht, nämlich Wohneigentumsförderung, ist nicht drin. Es gibt verschiedene Gründe dafür.

Der erste Punkt: Dieses Bausparen hat eine ungenügende Effektivität. Man kann Schwellenhaushalte nicht dazu bringen, dass sie Wohneigentum erwerben können. Wir haben vorher die Zahlen gehört: Diese 56 000 Franken, die erwähnt wurden, stehen nicht in der Botschaft, sondern in der Studie, die vom Kanton Baselland bestellt wurde und die keiner echten Überprüfung standhält. So hat nämlich das Finanzdepartement diese Auswirkungen etwas genauer angeschaut und hat gesehen, dass bei einem Bruttoeinkommen von 93 000 Franken im Durchschnitt 2000 Franken jährlich gespart werden; das entspricht ja etwa gut 60 000 Franken Nettoeinkommen, und da kann man etwa 2000 Franken pro Jahr sparen. Wenn man das zehn Jahre lang macht, hat man am Schluss 20 000 Franken. Wer behauptet, dass man damit dann Wohneigentum erwerben kann, lebt nicht mehr in unserer Welt; damit kann man gar nichts anfangen!

Der zweite Punkt ist aber die Inkaufnahme eines hohen Mitnahmeeffekts: All jene, die genügend Geld haben, um zu bauen, werden das Instrument selbstverständlich benützen - es geht ja dann in einem Zug -, und wir unterstützen somit ausgerechnet jene, die es nicht nötig haben. Es kommt hinzu, dass wir auch noch jene Banken unterstützen, die damit ein Geschäft machen, statt die Leute, die eigentlich direkt Wohneigentum erwerben wollen.

Es ist drittens eine weitere Komplizierung des Steuersystems - dies an die Adresse all jener, die ihre Steuererklärung am liebsten auf einem Bierdeckel ausfüllen möchten.

Ein vierter Punkt ist die in der Schweiz vergleichsweise niedrige Wohneigentumsquote, die nicht mit dem fehlenden Bausparen begründet werden kann, sondern schlicht damit, dass der Boden bei uns viel zu teuer ist.

Ein fünfter Punkt: In Frankreich gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, über Bausparen einen Kredit zu erwerben, und man kann als Familie, wenn man merkt, dass man eigentlich etwas anderes mit dem gesparten Geld machen will, es zum Beispiel in die Ausbildung der Kinder investieren will, dieses Geld umlagern und so verwenden. Und all jene, die jetzt nicht bausparen, werden das Geld anders verwenden können. Es ist also nicht so, dass dieses Geld nicht in den wirtschaftlichen Kreislauf einfliessen könnte.

Die Vernehmlassungsreaktionen auf den Gegenvorschlag des Ständerates sind sechstens auch klar und eindeutig: Die Finanzdirektorenkonferenz hat erklärt, dass sie gegen diese Massnahme ist, und 22 Kantone haben ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass sie diesen Gegenvorschlag ablehnen. Es gibt nur zwei Kantone, die zugestimmt haben, darunter selbstverständlich Baselland. Neuenburg hat sich nicht entschieden, und Appenzell Ausserrhoden hat nicht geantwortet. Ich bin deshalb sehr erstaunt, dass ausgerechnet der Ständerat, also jene Kammer, die die Stände vertreten sollte, einen solchen Gegenvorschlag gegen die Interessen der Kantone entwickelt hat. Das ist also ein weiteres Argument, das dagegen spricht, dass wir hier diesen Gegenvorschlag unterstützen.

Es ist eindeutig eine Vorlage, die jene privilegiert, die es nicht nötig haben. Das zeigen die Ablehnungsanträge der WAK-Mehrheit zu den beiden Minderheitsanträgen Schelbert und Leutenegger Oberholzer, auf die wir auch noch zu sprechen kommen werden. Wer nämlich tatsächlich Wohneigentum auch im tiefen Bereich fördern will und behauptet, es gebe keine Mitnahmeeffekte, sollte dies ausschliessen, zum Beispiel mit der Idee, die wir dann beim Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer anschauen werden. Und es gibt auch keinen Grund, warum man zum Beispiel genossenschaftliches Wohneigentum nicht auch gleich behandeln sollte.

Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen deshalb Nichteintreten auf diesen Gegenvorschlag bzw. auf diese Zwängerei - das ist es nämlich, sind wir doch schon zum x-ten Mal daran, über Bausparen zu sprechen. Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen, diesem Gegenvorschlag einen Riegel vorausschieben und Baselland an die Gesetzeslage zu erinnern, nämlich daran, dass das Bausparen bei ihnen nicht legal ist. Wir sollten nicht dafür sorgen, dass 22 Kantone zu etwas verpflichtet werden, nur damit die Massnahme eines Kantons, der sich hier nicht in der Legalität befindet, legalisiert wird.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion klar, Nein zu diesem Gegenvorschlag zu sagen.