Theiler Georges · Nationalrat · 2011-05-30
Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-05-30
Wortprotokoll
Bei diesem Geschäft geht es um einen indirekten Gegenentwurf zu den Volksinitiativen "Eigene vier Wände dank Bausparen" und "für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen". Der Ständerat hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesrat einen indirekten Gegenentwurf erarbeitet und am 3. März 2011 genehmigt.
Was will dieser Gegenentwurf? Er will einen Steuerabzug während zehn Jahren für Spareinlagen für Leute, die Wohneigentum erwerben. Jährlich soll dieser Abzug für Einzelpersonen höchstens 10 000 Franken betragen, für Ehepaare das Doppelte. Die Erträge und auch das Sparkonto als solches sollen der normalen Einkommens- und Vermögenssteuer unterliegen. Die Bedingung für den Steuerabzug bildet die spätere Verwendung für den erstmaligen - das ist wichtig zu vermerken: den erstmaligen - Erwerb von dauernd und ausschliesslich selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz. Die Idee ist also eigentlich, ein Instrument ausschliesslich für Mieterinnen und Mieter zu haben. Entfällt die gesetzeskonforme Verwendung des Geldes durch die Mieterinnen und Mieter, welche diesen Steuerabzug gemacht haben, so muss es nachträglich versteuert werden.
Die Mehrheit der WAK befürwortet diesen Gegenentwurf. Mit 15 zu 8 Stimmen hat sie der Vorlage in der Gesamtabstimmung vom 21. März 2011 zugestimmt. Begründet wird dies wie folgt: Das Wohneigentum soll laut unserer Verfassung generell gestärkt werden. In vielen Staaten gibt es bereits ähnliche Systeme dieser Art, welche mit Erfolg angewendet werden. In diesen Ländern, in vielen Ländern ist die Eigentumsquote im Durchschnitt bekanntlich wesentlich höher als bei uns. Im Kanton Baselland wird das Bausparen seit 1991 mit Erfolg angewendet. Viele Bausparer haben in der Zwischenzeit Wohneigentum erwerben können. Wichtig sind dabei die längerfristig positiven volkswirtschaftlichen Effekte, die dadurch entstehen. Damit werden auch Steuereinnahmen zusätzlicher Art generiert, welche langfristig die rein mathematischen Ausfälle ausgleichen. Jedenfalls geht man im Kanton Baselland davon aus, dass dies stattfinden wird.
Das durchschnittliche steuerbare Einkommen jener, welche das Instrument des Bausparens effektiv anwenden, liegt im Kanton Baselland bei 56 000 Franken. Es sind vor allem jüngere Mieterinnen und Mieter mit mittleren Einkommen, welche von der Möglichkeit des Bausparens Gebrauch machen. Es sind logischerweise nicht die Kleinverdiener - diese können kaum solche Abzüge machen -, aber es sind auch nicht die Grossverdiener. Das mag auf den ersten Blick etwas erstaunen, doch ist es eigentlich logisch, dass diese die nötigen Mittel auf andere Art und Weise zusammenbringen. Sie sind auf diese Möglichkeit nicht angewiesen und können schon in jungen Jahren Wohneigentum erwerben.
Die Minderheit der Kommission zweifelt an der Wirkung des Instruments des Bausparens. Die Mitnahmeeffekte seien zu gross, argumentiert sie, zudem gebe es andere Möglichkeiten, nämlich im Bereich des privilegierten Sparens in der zweiten Säule und der Säule 3a; diese würden genügen, um der Verfassungsbestimmung nachzukommen.
Ein Wort noch zum Vorgehen: Wir behandeln in dieser Session nun den Gegenentwurf zu den beiden Volksinitiativen. Wird der Gegenentwurf von beiden Räten angenommen, so sind die Initiativkomitees bereit - das haben sie angekündigt und uns mitteilen lassen -, die Volksinitiativen unter Vorbehalt zurückzuziehen. Gibt es kein Referendum, ist die Sache gegessen; gibt es ein Referendum, wird der Gegenvorschlag mit den Volksinitiativen zur Abstimmung gebracht.
Ich empfehle Ihnen mit einer deutlichen Mehrheit der WAK, der Vorlage zuzustimmen und alle Minderheitsanträge auf der Fahne abzulehnen.