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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-05-30

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-05-30

Wortprotokoll

Nur ganz kurz zur Vorgeschichte, damit die Optik des Bundesrates klargestellt ist: Der Bundesrat hat am 18. September 2009 eine Botschaft zu den beiden Volksinitiativen verabschiedet und hat darin zum Ausdruck gebracht, dass er diese beiden Volksinitiativen ohne Gegenvorschlag ablehnt. Er hat dann den Gegenvorschlag, der von der WAK des Ständerates ausgearbeitet worden war, geprüft und am 23. Februar 2011 festgehalten, dass er auch diesen Vorschlag nicht unterstützen kann. Mein Departement hat selbstverständlich bei diesem indirekten Gegenvorschlag mitgearbeitet, wie das ja Usus ist, und hat auch entsprechende Berechnungen gemacht. Aber der Bundesrat ist bei seiner Haltung geblieben, dass er sowohl die Initiativen als auch den indirekten Gegenvorschlag ablehnt.

Warum ist das so? Nach Auffassung des Bundesrates hat zwar der indirekte Gegenvorschlag gegenüber den Initiativen den Vorteil, dass er die Besteuerungsmodalitäten festlegt, womit dieses Bausparmodell an Berechenbarkeit gewonnen hat. Man weiss auch, was geschieht, wenn diese Beiträge zu Unrecht anderweitig verwendet werden. Es besteht eine verbesserte Transparenz. Man hat festgehalten, was geschieht, wenn die Beiträge zweckwidrig verwendet werden. Man hat auch sehr stark massgehalten - das ist wirklich anerkennenswert! - in Bezug auf Steuererleichterungen, die über die Gewährung des Bausparabzugs hinausgehen.

Trotzdem hat der Bundesrat weiterhin grundsätzliche Bedenken, auch gegenüber diesem indirekten Gegenvorschlag. Es sind Bedenken, die von 22 Kantonen geteilt werden. Diese 22 Kantone - es geht um die Kantonsregierungen, nicht um die Departemente - haben sich klar geäussert. Ein Vorbehalt ist, dass diese Bausparvorlage eine mangelnde sozialpolitische Wirksamkeit habe. Man spricht davon, dass man "Schwellenhaushalte" erreichen möchte. Schwellenhaushalte werden als Haushalte mit einem Bruttoeinkommen von 60 000 bis 100 000 Franken definiert. Wir haben festgestellt - und die Berechnungen wurden heute auch gezeigt -, dass Erhebungen des Bundesamtes für Statistik zeigen, dass ein Haushalt, der ein jährliches Bruttoeinkommen von 93 096 Franken hat, einen jährlichen Sparbeitrag von maximal 5600 Franken auf die Seite zu legen vermag. Diese 93 096 Franken sind das Bruttoeinkommen; wenn Sie jährlich mindestens 10 000 Franken sparen möchten, müssten [PAGE 789] Sie erheblich mehr als dieses Bruttoeinkommen haben. Das heisst, dass die hier anvisierten Schwellenhaushalte nicht in der Lage sein werden, jährlich einen solchen Betrag auf die Seite zu legen.

Dann gibt es negative ökonomische Auswirkungen, die auch berechnet wurden. Das Sparen auf diese Art und Weise verunmöglicht auf der anderen Seite, in andere Güter zu investieren.

Ein weiteres Argument, das vorgebracht wurde, lautet: Das Bausparen im Kanton Basel-Landschaft hat nicht dazu geführt, dass die Wohneigentumsquote höher ist als in anderen Kantonen. Im Kanton Basel-Landschaft beträgt die Wohneigentumsquote rund 45 Prozent, im Kanton Wallis beispielsweise, der keine Förderung kennt, 65 Prozent, im Kanton Appenzell Innerrhoden, der keine Förderung kennt, 62 Prozent. Ich möchte Ihnen einfach aufzeigen, dass es nicht direkt von der Möglichkeit eines Bausparabzugs abhängig ist, wie hoch die Wohneigentumsquote ist. Dass die Wohneigentumsquote in der Schweiz tiefer ist als im Ausland, hängt damit zusammen, dass wir sehr gute Mietobjekte haben; das ist der eine Grund. Ein zweiter Grund ist, dass bei uns das Stockwerkeigentum viel später eingeführt wurde als in anderen Ländern. Das sind die beiden Hauptpunkte.

Warum lehnen die Kantone diesen indirekten Gegenvorschlag wie auch die Volksinitiativen ab? Weil sie moniert haben, dass die Rechtsgleichheit, auf die sie Wert legen, damit infrage gestellt wird. Natürlich soll mit Artikel 108 der Bundesverfassung das Wohneigentum gefördert werden. Aber das heisst nicht, dass man mit der Förderung dann rechtsungleiche Zustände schaffen darf. Das ist auch genau die bundesgerichtliche Rechtsprechung. Sie verweist darauf und sagt, man dürfe nicht ausserfiskalische Abzüge machen, um Wohneigentum zu fördern, und damit die Rechtsgleichheit tangieren. Das haben die Kantone als Hauptpunkt aufgenommen. Im Übrigen wird mit einem solchen Abzug natürlich genau das gemacht, was wir - wie wir alle immer sagen - nicht wollen, nämlich das Steuerrecht wieder zu verkomplizieren, zusätzliche Abzüge einzuführen; auch das scheint mir sehr fragwürdig zu sein.

Der Bundesrat lehnt diese Volksinitiativen und den indirekten Gegenvorschlag ab, weil sie nicht wirken; weil die Wirkungsmechanismen nicht das erreichen können, was man damit erreichen möchte; weil es volkswirtschaftliche Folgen hat, die er als nicht richtig ansieht; weil das Problem der Gleichbehandlung nicht gelöst ist - das ist das Hauptkriterium - und weil das Steuerrecht verkompliziert wird.