Füglistaller Lieni · Nationalrat · 2011-05-30
Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-05-30
Wortprotokoll
Am 1. September 2010 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft. Er führte in der Medienmitteilung dazu unter anderem Folgendes aus: "Auch nach Umsetzung des KOP 2012/13 weist der Finanzplan strukturelle Defizite in der Grössenordnung von 100 bis 400 Millionen aus ... An dem heute verabschiedeten Konsolidierungsprogramm sind deshalb keine Abstriche möglich." Drei Monate später tönte es in der Pressemitteilung so: "Die Lagebeurteilung zeigt, dass sich die Haushaltssituation deutlich verbessert hat. Insbesondere im Jahr 2012 resultiert ein struktureller Überschuss von rund einer Milliarde. Auch 2013 und 2014 ergeben sich strukturelle Überschüsse in der Höhe von rund 100 bzw. 200 Millionen." Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass eine integrale Umsetzung des KOP 2012/13 zumindest im kommenden Jahr nicht nötig ist.
Wenn man sich die Fakten anschaut, die zu dieser Vorlage führten, und dann die Entwicklung innerhalb der letzten sechs Monate betrachtet, kommen schon einige Zweifel bezüglich der Aussagen des Bundesrates auf. In der Botschaft schreibt dann der gleiche Bundesrat richtigerweise: "Im Sinne einer Finanzpolitik der ruhigen Hand sind Überreaktionen in die eine oder die andere Richtung zu vermeiden." Nun kann man sich heute fragen, ob diese 179 Seiten umfassende Botschaft überhaupt nötig war oder ist, weil bekanntlich und laut Aussage der Finanzministerin 85 Prozent des Sparvolumens, also fünf von sechs Massnahmenpaketen, sowieso umgesetzt werden. Diesbezüglich bitten wir deshalb die Frau Bundesrätin, auch zuhanden des Plenums zu bestätigen, dass das Massnahmenpaket 1, "Kompensation vorgezogener Investitionen", das Massnahmenpaket 2, "Anpassung der Ausgaben an die tiefere Teuerung", und das Massnahmenpaket 3, "Querschnittmassnahmen im Eigenbereich der Verwaltung", auch bei Nichteintreten umgesetzt werden.
Die Anpassung der Passivzinsen im Finanzplan ist keine eigentliche KOP-Massnahme, sondern nur eine Anpassung an die Realität, die allerdings mit der nötigen Vorsicht behandelt werden sollte, weil die Zinsen auch steigen können und die Zinsschuld dann trotz Schuldenabbau das gleiche Niveau wie in den Vorjahren annehmen kann. Bei den einnahmenseitigen Massnahmen sind wir der Ansicht, dass es bei den teilweise bereits umgesetzten Erhöhungen im Umfang von rund 100 Millionen Franken bleiben soll. Damit bleibt noch das Massnahmenpaket aus der Aufgabenüberprüfung. Hier wird die SVP-Fraktion die Kommissionsmotion unterstützen. Wir akzeptieren die Sistierung nicht, sondern fordern vom Bundesrat nun die seit Jahren in Aussicht gestellte Botschaft zur Aufgabenüberprüfung.
Die aktuelle finanzpolitische Lage ist geprägt von grossen Unsicherheiten und Risiken in der ganzen Weltwirtschaft. Der starke Franken und die hohen Verluste der SNB vergrössern die Unsicherheit, ob weiterhin Ausschüttungen im gewohnten Rahmen zu erwarten sind. Die prognostizierten Einnahmen andererseits werden kaum ausreichen, um nur eines der aktuell diskutierten Projekte tatsächlich umzusetzen, ohne die Schuldenbremse zu ritzen, wie die Erhöhung der Entwicklungshilfe, der weitere Ausbau des öffentlichen Verkehrs - ich spreche hier nicht von den Einmaleinlagen in die Pensionskasse der SBB oder vom Infrastrukturfonds, sondern von weiteren geforderten Mitteln. Ein EU-Agrarfreihandelsabkommen ist ebenso wenig finanzierbar wie eine Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen, wenn wir nicht Handlungsspielraum schaffen.
Deshalb wird die SVP-Fraktion, sofern die Finanzministerin die erwähnten Erklärungen abgibt, dem Nichteintretensantrag betreffend die Vorlage 1 zustimmen, die Motion 11.3317 unterstützen und die Vorlage 2 ebenfalls unterstützen. Eine Minderheit wird die beiden Motionen 10.3767 und 10.3849 betreffend das Gestüt ablehnen. Entsprechend keine Folge [PAGE 777] geben werden wir der Standesinitiative Bern. Ich bitte Sie, das auch zu tun.