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Schelbert Louis · Nationalrat · 2011-05-30

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2011-05-30

Wortprotokoll

Die Fraktion der Grünen unterstützt den Antrag der vorberatenden Kommission, nicht auf die Vorlage einzutreten, wie dies schon der Ständerat beschlossen hat.

Der Grund ist klar: Der Alarmismus des Bundesrates und einer Parlamentsmehrheit in Finanzfragen ist durch die realen Entwicklungen Lügen gestraft worden. Wir Grünen haben beim Budget kritisiert, dass die Einnahmen chronisch unter- und die Ausgaben chronisch überschätzt werden. Die Entwicklungen geben uns Recht. Dass Bundesrat, Ständerat und Finanzkommission des Nationalrates nun mit dem dauernden Schwarzmalen aufhören, begrüssen wir, und wir hoffen, der Nationalrat folge dieser Haltung.

Gegen Aufgabenüberprüfungen haben wir Grünen nichts Grundsätzliches einzuwenden. Doch sie dürfen nicht einzig dazu da sein, Leistungen zu kürzen. Zwar gibt es Aufgaben, deren Erfüllung sich mit der Zeit überholt, und ein Programm zum Abbau nicht nötiger Leistungen kann Sinn machen, wenn strukturelle Defizite drohen. Das ist aktuell nicht der Fall, der Bundesrat erwartet im Gegenteil strukturelle Überschüsse. Es ist deshalb Zeit, es ist möglich, und es ist nötig, realistischere Budgets zu erstellen. Das muss die Antwort sein. Der Staat hat eine wichtige volkswirtschaftliche Bedeutung und Aufgabe. Er hilft durch seine Ausgaben und Investitionen mit, die Konjunktur zu stärken und Ausgleichswirkungen zu erzielen. Antizyklische Politik halten wir Grünen für das richtige Mittel, und so sieht es auch die Bundesverfassung vor. Mit falschen Prognosen lässt sich diese Aufgabe nicht wirkungsvoll angehen. Wir sagen dies auch mit Blick auf das Ausgleichskonto der Schuldenbremse. Das Konto hat mittlerweile einen Stand von 15,5 Milliarden Franken, wie der Bundesrat in der Kommission ausführte. Es ist richtig, in guten Zeiten Mittel zu reservieren, die man in schlechten Zeiten einsetzen kann. Mit 15,5 Milliarden Franken hat aber der erreichte Stand des Ausgleichskontos mit Ausgleichswirkungen nichts mehr zu tun.

Heute gibt es keinen Mechanismus, um die zu hohen Überschüsse in guten Zeiten zu reduzieren. Um das zu installieren, braucht es eine Gesetzesänderung. Wir halten dafür, dies anzugehen, und fordern den Bundesrat auch dazu auf. Inhaltlich sind wir der Auffassung, diese Überschüsse seien dann zur Entschuldung der Invalidenversicherung einzusetzen. Der Bundesrat schreibt in der Botschaft zum Konsolidierungsprogramm selber mit Bezug auf die IV, dass die bereits beschlossenen Revisionen der IV viel mehr einsparen, als er ursprünglich berechnete. Schon die bereits beschlossenen Leistungsverschlechterungen bei der IV sind für viele Versicherte nicht zumutbar; ein weiterer Abbau, wie ihn der zweite Teil der 6. IV-Revision vorsieht, ist es erst recht nicht. Finanzpolitisch sind keine weiteren Korrekturen nötig, die IV kommt ins Gleichgewicht. Was fehlt, ist ihre Entschuldung. Eine solche nützt dem Bundeshaushalt, aus dem vorläufig die Zinsen für die IV-Schulden finanziert werden. Eine IV-Entschuldung nützt aber auch der AHV, denn ihrem Fonds sind die IV-Schulden belastet. Zur Konsolidierung der IV und im Sinne eines vernünftigen Umgangs mit dem Ausgleichskonto der Schuldenbremse soll der Bundesrat dem Parlament die dafür nötigen gesetzlichen Änderungen vorschlagen.

Die von der Kommission eingereichte Motion für eine neue Aufgabenüberprüfung lehnen wir ab. Sie folgt dem Konzept des Daueralarmismus. Das stumpft ab. Die Staatsfinanzen sind gesund und solide. Hingegen bitten wir Sie, auf die Vorlage 2 einzutreten und sie gutzuheissen.

Noch zum Vorstoss betreffend das Gestüt: Wir halten dafür, dass die Pferde wie andere Tierarten gesetzlich mit einer Kann-Formulierung geschützt und gestützt werden. Mehr ist nicht nötig, mehr ist aber auch nicht gerechtfertigt.