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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2011-05-30

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-05-30

Wortprotokoll

Ihre WAK hat diese Vorlage am 18. April dieses Jahres ein zweites Mal beraten; Beratungsthemen waren nur noch die Differenzen, die der Ständerat mit seinen Beschlüssen vom 14. März geschaffen hatte.

Die WAK empfiehlt Ihnen aufgrund der Diskussion, sich in allen Punkten dem Ständerat anzuschliessen. In Artikel 24 Buchstabe fbis DBG hat der Ständerat die Steuerfreigrenze bei 5000 Franken belassen, wie das der Nationalrat - im Gegensatz zum Bundesrat - festgelegt hatte. Allerdings möchte der Ständerat die Befreiung auf den eigentlichen Sold beschränken und andere Entschädigungen der Milizfeuerwehrleute weiterhin der Bundessteuer unterstellt lassen, wie das der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Diesem Entscheid kann sich nicht nur die WAK-Mehrheit anschliessen: Da nur der effektive Sold als steuerfrei gilt und die 5000 Franken somit keinen Pauschalabzug bedeuten, können sich auch jene Mitglieder der WAK einverstanden erklären, die mit dem Bundesrat die 3000 Franken bevorzugt hätten, denn es wird wohl nur wenige Milizfeuerwehrleute geben, deren Sold die 3000 Franken jährlich übersteigen wird. Der WAK unseres Rates wurde auch ein Schreiben der Feuerwehr-Koordination Schweiz (FKS) und des Schweizerischen Feuerwehrverbandes (SFV) zugestellt, das zum Ausdruck brachte, dass beide Organisationen mit dem Beschluss des Ständerates einverstanden sind. Meine Ausführungen gelten auch für Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe hbis StHG.

Mit Ihrer Zustimmung zum Antrag der WAK räumen Sie also nicht nur die Differenzen zum Ständerat aus, sondern Sie unterstützen eine breitabgesicherte Lösung zur Gleichstellung von Feuerwehrsold und Sold aus Militärdienst.