Vischer Daniel · Nationalrat · 2011-06-01
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-06-01
Wortprotokoll
Wir sind hier wiederum an einer zentralen Stelle der Auseinandersetzung um die Minder-Initiative. Es geht um Entschädigungen im Voraus und um Abgangsentschädigungen.
Herr Minder hat ja einmal gesagt, eine berühmte Vergütung im Voraus habe ihn überhaupt zu seiner Initiative bewogen - das war noch im Zusammenhang mit der Swissair. In der Tat sind Vergütungen im Voraus, aber auch goldene Fallschirme und Abgangsentschädigungen, in diesem Sinne verpönt. Das sieht ja auch der Ständerat so. Das sieht offensichtlich auch der Bundesrat so; das heisst, er hält als Diktum fest: Solche Zahlungen sind unzulässig. Hingegen wird eine Ausnahme durch den Ständerat stipuliert. Diese Ausnahme soll dann gelten, wenn sie im Interesse der Gesellschaft ist. Das ist ein bisschen eine mager formulierte Ausnahmebestimmung, weil die Gesellschaft ja immer im eigenen Interesse handeln muss, sie darf ja eigentlich schon aufgrund der Treuepflicht nicht gegen ihre eigenen Interessen verstossen.
Ich frage mich aber, ob es diese Ausnahme braucht. Dies ist zu verneinen. Es gibt eigentlich keine begründbaren Fälle, in denen solche Zahlungen im Voraus und solche Abgangsentschädigungen, die ja meist nach Entlassungen erfolgen, tatsächlich zu tolerieren sind. Diese ganze Abzockerei findet ja gerade im Milieu solcher Zahlungen statt, die dubios sind, die auch dazu dienen, irgendwelche Sachverhalte unter den Tisch zu kehren. Man macht eine Abgangsentschädigung, um sogenannt reinen Tisch zu machen, aber der reine Tisch besteht darin, dass niemand genau weiss, was eigentlich gelaufen ist. Das ist ja so etwa das Übliche bei diesen Abgangsentschädigungen. Da besteht eigentlich heute ein grosser Konsens, Dergestaltiges nicht mehr zuzulassen und dazu eine griffige Gesetzesbestimmung zu stipulieren.
Ich ersuche Sie deshalb, dem Minderheitsantrag der Sache wegen zuzustimmen.
Es ist aber noch aus einem anderen Grund sinnvoll, dem Minderheitsantrag zuzustimmen: Selbst wenn man der Meinung ist, es müsse in Extremfällen Ausnahmen geben können, müsste man das Gesetz anders formulieren. Man könnte sogar zur Betrachtungsweise gelangen, dass eine unterschiedliche Behandlung von Zahlungen im Voraus und Abgangsentschädigungen angängig sei, dass nämlich Zahlungen im Voraus immer unzulässig seien, dass es aber ganz, ganz seltene Fälle gebe, wo Abgangsentschädigungen eine gewisse Berechtigung haben könnten. Da müsste man aber im Gesetz gewissermassen die Ausnahmebestimmung klar erfassen und einschränkende Voraussetzungen anführen.
In diesem Sinne ist es auch sinnvoll, dem Minderheitsantrag zuzustimmen, da damit eine Differenz zum Ständerat entsteht und diese Frage noch einmal überprüft werden kann.
Zusammengefasst geht es also hauptsächlich um Folgendes: Solcherlei Zahlungen - Abgangsentschädigungen sowie Vergütungen, die im Voraus ausgerichtet werden - sind unzulässig. Das soll ausnahmslos so bleiben. Solche Zahlungen stören. Das Verbot dieser Zahlungen hat übrigens zur Popularität der Minder-Initiative beigetragen; das haben die laufenden Diskussionen gezeigt. Wenn Sie wirklich Ausnahmen wollen, dann müssen Sie diese klar bestimmen. Deswegen gilt auf alle Fälle: Ja zu diesem Minderheitsantrag.