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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2011-06-01

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-01

Wortprotokoll

Ich spreche zu den Artikeln 698 und 731l; über die Artikel 731j und 731jbis wird dann mein Kollege Roux Ausführungen machen.

Worum geht es in diesen beiden Artikeln? Hier geht es um die Befugnisse der Generalversammlung in Bezug auf die Saläre der Geschäftsleitung. Ihre Mehrheit möchte für börsenkotierte Unternehmen die Genehmigung des Vergütungsreglementes sowie der Vergütungen des Verwaltungsrates, des Beirates und der Geschäftsleitung zwingend verankern.

Die Minderheit I (Hochreutener) will hingegen wie der Ständerat flexibel sein und die Vergütungen nur für den Verwaltungsrat und den Beirat, nicht aber für die Geschäftsleitung von der Generalversammlung absegnen lassen. Ihre Kommission hat sich mit 16 zu 9 Stimmen gegen diesen Minderheitsantrag entschieden.

Die Minderheit beruft sich ja bekanntlich auf die Organisationsfreiheit. Sie meint, die Aktionäre könnten das Anliegen in den Statuten berücksichtigen. Schlussendlich bestimme ja der Verwaltungsrat die Saläre der Geschäftsleitung, und wenn die Aktionäre damit nicht einverstanden seien, könnten sie den Verwaltungsrat abwählen.

Die Minderheit II (Markwalder) ergänzt die Minderheit I eigentlich mit der Forderung nach einer Abstimmung über den Vergütungsbericht.

Auch diesen zweiten Minderheitsantrag hat Ihre Kommission abgelehnt, und zwar mit 12 zu 4 Stimmen bei 9 Enthaltungen. Die Mehrheit will eben, dass die GV über das Vergütungsreglement und über die Vergütungen an die Geschäftsleitung abstimmen soll, und zwar darum, weil wir sonst kein Gegengewicht zur Minder-Initiative haben, die eine ähnliche Zielsetzung verfolgt, nämlich die Mitsprache der Aktionäre bei der Festlegung der Geschäftsleitungsgehälter.