Schwander Pirmin · Nationalrat · 2011-06-01
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-01
Wortprotokoll
Im Beschluss des Ständerates steht in Artikel 701d: "Kann die Generalversammlung aufgrund technischer Probleme nicht nach Massgabe des Gesetzes und der Statuten durchgeführt werden, so muss sie wiederholt werden." Wir von der Minderheit möchten das klar einschränken. Wir möchten, dass die Generalversammlung aufgrund technischer Probleme nur dann wiederholt werden muss, wenn die Gesellschaft dafür verantwortlich ist. Wenn der Empfänger von Informationen das falsche Gerät hat, kann es nicht sein, dass die Versammlung wiederholt werden muss, weil der Empfänger die Daten und Informationen nicht bekommen hat. Dafür ist der Aktionär verantwortlich und nicht die Gesellschaft.
Ich vergleiche das mit einer normalen Generalversammlung vor Ort, wenn die Leute zu einer Generalversammlung gehen. In diesem Fall ist die Gesellschaft dafür verantwortlich, dass das Lokal reserviert ist und alle Zutritt zum Lokal haben. Sie ist aber nicht dafür verantwortlich, dass jemand im Stau steht und deshalb nicht rechtzeitig zur GV kommt. In diesem Fall muss sie die Generalversammlung auch nicht wiederholen. Das meine ich mit der Minderheit: dass nicht die Gesellschaft verantwortlich gemacht werden kann, wenn es beim Aktionär technische Probleme gibt. Wenn Leute im Stau stehen und nicht rechtzeitig an die Generalversammlung kommen, haben sie die Abstimmung eben auch verpasst, und die Versammlung muss deshalb nicht wiederholt werden.
Ich bitte Sie daher, der Minderheit zuzustimmen.