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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2011-06-01

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-01

Wortprotokoll

Wir beschäftigen uns einmal mehr mit der Volksinitiative "gegen die Abzockerei". Beim Geschäft, das wir jetzt behandeln, geht es konkret um den indirekten Gegenentwurf zu dieser Volksinitiative.

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat, wie vom Nationalrat am 9. März 2011 beschlossen, auftragsgemäss die Detailberatung über den indirekten Gegenvorschlag des Ständerates geführt. Ihre Kommission konnte sich aber in vielen Punkten nicht einigen, weshalb der indirekte Gegenvorschlag in der Kommission schlussendlich mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt wurde. Damit besteht eine Differenz zum Ständerat.

Wir, der Nationalrat, sind bekanntlich in der Frühjahrssession auf die Vorlage eingetreten. Der Präsident hat Ihnen bereits gesagt, dass wir deshalb heute keine Eintretensdebatte mehr führen. Wir steigen somit direkt in die Detailberatung ein. Wenn ich richtig gezählt habe, werden wir insgesamt 36 Minderheitsanträge diskutieren. Einige Minderheitsanträge können jedoch gebündelt behandelt werden, weil sie zusammen ein Konzept bilden. Sie haben dazu vorgängig eine schriftliche Darstellung des Ablaufs der Debatte erhalten. Gemäss dieser Liste werden wir uns mit 13 kleineren und grösseren Minderheitsantragspaketen beschäftigen.

Um etwas Zeit zu sparen - es ist ja eine sehr umfangreiche Vorlage -, haben wir Kommissionssprecher uns darauf geeinigt, wo möglich die Mehrheitsanträge nur in einer Sprache zu präsentieren, die Meinung der Kommission also nur in einer Sprache abzugeben. Wir wechseln uns ab. [PAGE 835]

Im Wesentlichen hat die Kommission die Vorlage deshalb abgelehnt, weil in acht Punkten noch substanzielle Differenzen bestehen. Es geht:

1. um die Boni-Steuer für Einkommen über 3 Millionen Franken für Nichteigentümer, ja oder nein, bzw. um die Frage, ob diese nur für börsenkotierte oder für alle Gesellschaften gelten soll;

2. um den jährlichen GV-Entscheid über die Saläre der Geschäftsleitung;

3. um die variablen Lohnbestandteile bei Finanzdienstleistungen, also um den Gesamtbetrag der Boni;

4. um die Festlegung eines maximal zulässigen Verhältnisses zwischen variablen und fixen Vergütungen;

5. um die Abgangs- und Vorausvergütungen und Prämien bei Unternehmenskäufen und -verkäufen;

6. um die Förderung der Beteiligung an den GV, gemeint ist hier u. a. das Nominee-Modell;

7. um die Strafbestimmungen;

8. um die Ausübung der Stimmrechte von Vorsorgeeinrichtungen.

Sie sehen, es gibt viel zu tun - packen wir es an!