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Thanei Anita · Nationalrat · 2011-06-01

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-06-01

Wortprotokoll

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, beide Minderheitsanträge Schwander abzulehnen.

In Artikel 716a sind die unübertragbaren Aufgaben des Verwaltungsrates geregelt; dazu gehört unter anderem die Oberaufsicht über die Geschäftsführung. Die Minderheit Schwander fordert nun, dass der Verwaltungsrat die Geschäftsführung nur an natürliche Personen übertragen darf. Hier soll offensichtlich ein Scheinproblem gelöst werden. Eigentliche Geschäftsführungsgesellschaften, die die Geschäftsführung einer anderen AG übernehmen, sind in der Praxis nicht gross bekannt. Selbst wenn es solche gäbe, wäre letztendlich entscheidend, dass der Verwaltungsrat für die Einsetzung und Überwachung verantwortlich ist und bleibt. Er kann sich seiner Verantwortung und seiner Sorgfaltspflichten auch nicht durch eine Delegation der Geschäftsführungskompetenzen entziehen.

Zu Artikel 716c: Die SP-Fraktion wird auch hier den Minderheitsantrag ablehnen. Bei börsenkotierten Unternehmungen soll eine Maximalfrist von drei Jahren für befristete Arbeitsverträge mit Mitgliedern der Geschäftsleitung vorgesehen werden. Wir haben zwar ein gewisses Verständnis für diesen Antrag, sind jedoch der Meinung, dass er so nicht zielführend ist. Auch aus den heutigen Ausführungen von Herrn Schwander ist hervorgegangen, dass damit offensichtlich Vorausvergütungen ausgeschlossen werden sollen. Das kann man direkt verbieten, Herr Schwander, Sie können bei Artikel 731m der Minderheit Vischer folgen. Der Minderheitsantrag hier ist gesamthaft nicht ausgegoren. Was soll beispielsweise gelten, wenn ein Fünfjahresvertrag abgeschlossen wird? Was soll gelten, wenn andere Honorarverträge oder Mandatsverhältnisse und weitere Umgehungsgeschäfte abgeschlossen werden? Sie haben das selber ausgeführt. Man soll hier ehrlich sein und die Vorausvergütungen verbieten, ohne Wenn und Aber, und deshalb diesen Minderheitsantrag ablehnen.