Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-06-01
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-01
Wortprotokoll
Die in Artikel 731d Absatz 2bis vorgeschlagene Regel, wann und unter welchen Voraussetzungen Prämien für Firmenkäufe und -verkäufe unzulässig bzw. zulässig sind, ist kompliziert und unnötig. Die Treuepflicht von Artikel 717 Absatz 1 OR zwingt die Organe einer Aktiengesellschaft, stets in deren Interesse zu handeln. Erhalten die Organe Prämien für Geschäfte, die nicht im Interesse der Gesellschaft sind, wird die Treuepflicht verletzt, und die entsprechenden Organe werden haftbar, eventuell sogar strafbar. Die Regelung von Artikel 731d Absatz 2bis ist folglich überflüssig. Zudem steht es den Aktionären frei, eine solche Regelung ins Vergütungsreglement aufzunehmen; eines gesetzlichen Zwangs dazu bedarf es nicht. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, meinen Minderheitsantrag zu Artikel 731d Absatz 2bis OR anzunehmen und diesen Absatz zu streichen.