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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2001-05-08

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-05-08

Wortprotokoll

Mit dem Antrag der Minderheit zu Absatz 5 möchte ich auf ein Problem aufmerksam machen, das bei allen Diskussionen rund um den Mischindex bisher unters Eis geraten ist. Es geht um das Problem der so genannten "kalten Degression" der AHV-Renten. Sie ersehen aus der Formulierung des Antrages, dass mit der Realisierung dieses Antrages die AHV-Renten auf der Basis der einfachen, minimalen Rente gegenüber heute um 50 Franken aufgewertet würden - das heisst 1080 Franken gegenüber den heutigen 1030 Franken. Es geht also um Rentenerhöhung von 50 Franken bei den minimalen, einfachen Renten.

Wodurch begründet sich dieser Antrag? Ganz einfach - es ist in diesem Sinne auch ein didaktischer Antrag. Er gleicht die so genannte "kalte Degression" der AHV-Renten seit der Einführung des so genannten Mischindexes 1979 bzw. 1980 im Zusammenhang mit der 9. AHV-Revision aus.

Dies steht im Gegensatz zu dem, was heute immer behauptet worden ist. Frau Egerszegi hat in ihrem Votum gesagt, dass die Renten in den Neunzigerjahren zugelegt hätten, weil die Teuerung höher als die Einkommensentwicklung gewesen sei. So war es eben nicht! Im Unterschied zu dem, was behauptet worden ist, haben die Renten im Einkommensvergleich real ständig an Wert verloren. Sie haben seit 1980, seit der Schaffung des Mischindexes, an Wert verloren, und zwar genau um diesen Betrag, genau um den Wert von - je nachdem, wie man rechnet - 5 bis 7 Prozent. Diesen Verlust bei den AHV-Renten nennt man "kalte Degression". Sowohl die Ersatzquote als auch der Wert dieser AHV-Renten sind gesunken. Damit hat sich auch das Gewicht der ersten Säule gegenüber der zweiten Säule, den Pensionskassen, und der dritten Säule verringert. Die Renten haben also relativ - bezogen auf das verfassungsmässige Ziel der Existenzsicherung - an Wert verloren.

Nun hat der Gesetzgeber bei der Schaffung des Mischindexes - Anpassung der Renten zu 50 Prozent an die Teuerung und zu 50 Prozent an die Lohnentwicklung -, der ja eine Kompromissformel war, auf diese Problematik bereits Rücksicht genommen. Er hat nämlich im heutigen Artikel 33ter Absatz 3 vorgeschrieben, dass der Bundesrat periodisch überprüfen muss, wie sich das Verhältnis dieser beiden [PAGE 454] Werte entwickelt; er muss periodisch Ergänzungen vorschlagen, um die Substanz der AHV-Rente zu sichern. Wenn nun der Bundesrat das machen würde, was in diesem Absatz 3 von Artikel 33ter des AHV-Gesetzes vorgeschrieben ist, müsste er heute, statt Abbauvorschläge zu machen, eine Wiederaufbesserung der AHV-Renten vorschlagen.

Finanziell ist das kein Pappenstiel, das muss ich einräumen; es macht umgerechnet rund 5 Prozent der gesamten AHV-Ausgaben aus. Rund 1,4 Milliarden Franken sind es nun, die Jahr für Jahr aufgrund dieser kalten Degression auf dem Buckel der Rentner und Rentnerinnen eingespart werden. Eigentlich müsste eine AHV-Revision, die die AHV mit Blick auf die Existenzsicherung wieder auf die Höhe der Zeit bringen würde, genau diese Verbesserung vorschlagen. Das wäre hier und heute fällig.

Es ist mir bewusst, dass es in dieser AHV-Revision nicht geschehen kann. Das ist auch der Grund, weshalb ich diesen Antrag hier mehr aus Gründen der Illustration gestellt habe. Aber ich möchte sagen: Wenn diese 11. AHV-Revision nun geglückt oder gescheitert ist - vorläufig sieht es eher nach Scheitern aus, wenn es bei den Beschlüssen bleibt, die bis heute gefasst worden sind -, wird schleunigst eine neue Revision eingeleitet werden müssen, die wieder die relative Werterhaltung der AHV-Renten gewährleistet.

Das ist das Thema der Zukunft: Die erste Säule muss - wenn sie sich der Existenzsicherung annähern will - in diesem Punkt die Ersatzquote halten, muss wiederum gestärkt werden. Ich möchte deshalb den Bundesrat einladen, diese Entwicklung im Auge zu behalten und bei einer Verbesserung der Finanzlage des Bundes, bei einer Verbesserung auch der Finanzlage der AHV, die ja von der Wirtschaftsentwicklung abhängig ist, diese Hausaufgabe zu erledigen.

Zum heutigen Zeitpunkt möchte ich, nachdem dies gesagt ist, diesen Antrag aber zurückziehen.