Fluri Kurt · Nationalrat · 2011-06-01
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-01
Wortprotokoll
Frau Leutenegger Oberholzer hat auf einen Minderheitsantrag Vischer Bezug genommen, der damals abgelehnt worden ist und bei dem es um die Saläre für die Arbeitnehmenden ging. Hier geht es aber um das Verhältnis zwischen Salären der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates.
Gemäss Absatz 2 Ziffer 1 ist der Gesamtbetrag für den Verwaltungsrat und der auf jedes Mitglied entfallende Betrag unter Namensnennung aufzuführen. Unseres Erachtens ist es aber sinnvoll, eine Abstufung zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung vorzunehmen, wie die Kommission das mit 17 zu 8 Stimmen entschieden hat. Wir halten es für angemessen, dass man nur den höchsten Betrag erwähnt. Die tieferen Beträge, davon kann man ausgehen, sind abgestuft; aber entscheidend für die Einschätzung der gerechtfertigten Entschädigung ist der Höchstbetrag.
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass die "Abwerbungsgefahr" bei den Geschäftsleitungsmitgliedern natürlich höher ist als bei den Verwaltungsratsmitgliedern; die Nennung der Entschädigung jedes Geschäftsleitungsmitglieds fördert diese Gefahr - sofern man dies als Gefahr bezeichnen will. Wir möchten aber auch darauf hinweisen, dass es Branchen gibt, wo auch Mandatierte oder Angestellte unter Umständen auf höhere Entschädigungen kommen als die Geschäftsleitungsmitglieder; das soll ja insbesondere im Finanzbereich der Fall sein. Hier gäbe es dann eine Verfälschung der Bezüge in dem Sinn, dass die Aktionäre meinen, dass sie tatsächlich die Höchstbezüge der gesamten Unternehmung kennen, weil sie davon ausgehen, dass diese bei den Geschäftsleitungsmitgliedern anfallen. Dies ist aber nicht unbedingt der Fall, und deswegen kann es sich hier bei dieser Transparenz durchaus auch um eine bloss scheinbare Transparenz handeln.
Aus diesen Gründen sind wir der Meinung, die Mehrheitsfassung sei richtig und angemessen; wir bitten Sie, die Mehrheit zu unterstützen.