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Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2011-06-01

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-01

Wortprotokoll

Der Artikel, über den wir jetzt diskutieren, ist einer der zentralen Artikel; deshalb gibt es hier ja auch so viele Minderheiten. Es geht hier jetzt einfach darum, wer die Löhne von Verwaltungsrat, Beirat und Geschäftsleitung beschliesst. Hinsichtlich Verwaltungsrat und Beirat sind wir uns einig: Es ist stufengerecht, wenn die entsprechenden Entschädigungen von der Generalversammlung beschlossen werden.

Der grosse Unterschied zwischen der Mehrheit und meiner Minderheit I zu Artikel 698 Absatz 2 Ziffer 4a liegt darin, dass gemäss Mehrheit die Generalversammlung auch über die Löhne und Entschädigungen der Geschäftsleitung entscheiden soll - das ist der grosse Unterschied. Damit nimmt die Mehrheit den wohl wichtigsten Punkt der Minder-Initiative auf. Wenn wir diesen Punkt beschliessen, können wir - ich sage es jetzt vielleicht in übertriebener Weise - geradeso gut die Initiative übernehmen. Wenn Sie das beschliessen, können Sie künftig zum Beispiel ein Geschäftsleitungsmitglied nur noch mit einem bedingten Lohn anstellen. Das heisst, Sie können ihm sagen: Du kannst kommen, du bekommst einen Lohn, aber die Generalversammlung muss dann später zustimmen. Da dürfte es manchmal schwierig sein, jemanden zu finden. Eine solche Regelung könnte auch dazu führen, dass es für Investoren nicht mehr so attraktiv ist, in unsere Aktiengesellschaften zu investieren. [PAGE 857]

Meine Minderheit I will, wie der Ständerat und der Bundesrat, die Löhne und Entschädigungen der Geschäftsleitung nicht der Generalversammlung unterstellen. Es ist stufengerecht, wenn immer die obere Stufe über die Löhne der unteren Stufe entscheiden kann. Dann besteht nämlich keine Gefahr, dass ein Gremium seine eigenen Bezüge festlegt. Wenn aber die oberste Stufe, das ist die Generalversammlung, auch über die Löhne der weiter darunterliegenden Stufen entscheiden kann, ist es nicht mehr stufengerecht.

Ich bitte Sie deshalb, meiner Minderheit I zuzustimmen. Das ist eine Kompromissvariante und ein Weg, den bereits der Ständerat und der Bundesrat eingeschlagen haben.