Dormann Rosmarie · Nationalrat · 2001-05-08
Dormann Rosmarie · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-05-08
Wortprotokoll
Bei diesem Minderheitsantrag zu Absatz 2 handelt es sich um eine andere Berechnung der Renten. Eigentlich ist in der 11. AHV-Revision keine Veränderung der Rentenformel und von deren Berechnung vorgesehen. Was die Minderheit heute beantragt, wäre allerdings sympathisch, vor allem aus der Sicht der Mittel- und Kleinverdiener. Wir müssen aber wissen, dass dieser Antrag, falls er angenommen wird, auf die AHV-Rechnung entsprechende finanzielle Auswirkungen hat. Er würde die AHV mindestens mit 300 Millionen Franken und die IV mit rund 80 Millionen Franken mehr belasten. Die Erhöhung im Knickpunkt würde 5,2 Prozent ausmachen. Einerseits würden allein stehende Personen von einer höheren Rente profitieren, andererseits hätte der Antrag auch Auswirkungen auf verwitwete Personen und Paare, bei denen auch die Maximalrenten steigen würden. Von den Ehepaaren beziehen heute rund 75 Prozent eine Maximalrente, nicht zuletzt dank der Einführung des Erziehungsbonus. Neu wären es mit der Neuberechnung der Renten gemäss der Minderheit Rechsteiner-Basel 80 Prozent.
Aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten hat die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen beschlossen, nicht auf den Antrag der Minderheit zu Absatz 2 einzutreten.
Der Antrag zu Absatz 5 ist von Herrn Rechsteiner Paul zurückgezogen worden.