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Stamm Luzi · Nationalrat · 2011-06-01

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-01

Wortprotokoll

Es geht darum, die Anzahl der Richterstellen am Bundesgericht ab dem 1. Januar 2012 festzulegen. Wir haben eine Verordnung, welche diese Zahl bis zum 31. Dezember 2011 befristet; folglich braucht es eine neue Regelung. Die beiden Präsidenten der Kommissionen für Rechtsfragen des Nationalrates und des Ständerates haben vereinbart, dies über eine parlamentarische Initiative zu machen. Das, was wir heute behandeln, ist das Resultat.

Wissenswert ist, dass sich das Bundesgericht zu dieser Frage äusserte. Die Kommission für Rechtsfragen nahm sich an der Sitzung vom 8. März 2011 dieses Thema vor und hatte die Stellungnahme des Bundesgerichtes vor sich. Das Bundesgericht empfiehlt, die heute geltenden Bestimmungen zur Anzahl der Richterstellen und zum Controlling beizubehalten.

Ein paar Worte zur Belastung des Bundesgerichtes: Diese ist in den letzten Jahren mehr oder weniger stabil geblieben, auf hohem Niveau. Im Jahr 2006 gingen 7860 Fälle ein, im Jahr 2007 waren es 7195 und im Jahr 2008 noch 7147 Fälle. Wie Sie sehen, war die Zahl der Fälle also relativ konstant. Wichtig ist die Feststellung: Heute gibt es am Bundesgericht kaum mehr Geschäfte, welche seit mehr als zwei Jahren hängig sind. So gesehen ist die Situation also relativ gut.

Zurzeit beträgt die Zahl der Richter 38; dazu kommen 19 nebenamtliche Richter. Die Zahl der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber ist in den letzten Jahren, im erwähnten Zeitraum, unverändert bei 127 Stellen geblieben. Für das administrative Personal standen auch ungefähr gleich viele Stellen zur Verfügung, nämlich 148 Stellen und dann noch 146,6 Stellen.

Das Bundesgericht hat wie angetönt vernehmen lassen, es wäre möglich, das so weiterzuführen, wie es ist. Es hat gewisse Bemerkungen gemacht und weist zum Beispiel darauf hin, dass neu die Beschwerdemöglichkeiten gegen Urteile der Strafkammer des Bundesgerichts erweitert worden sind, dass in Zukunft Sachverhaltsfeststellungen zu überprüfen sind. Das Bundesgericht weist aber fairerweise auch darauf hin, dass es keine Stellen auf Vorrat verlangen möchte.

Ich fasse zusammen: Die Verordnung, über die wir zu beschliessen haben und die ab 2012 gelten soll, soll dieselbe Zahl von Richtern festlegen, wie sie bis Ende 2011 gilt. Das ist der Antrag.