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Loepfe Arthur · Nationalrat · 2011-06-01

Loepfe Arthur · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-01

Wortprotokoll

Die meisten nichtbörsenkotierten Gesellschaften erstellen heute den Rechnungsabschluss nach den Bestimmungen des Obligationenrechts. Man spricht von einem handelsrechtlichen Abschluss. Sie tun es eben nicht nach anerkannten internationalen Standards. Die Erstellung einer Konzernrechnung nach anerkannten Standards ist mit beträchtlichem Mehraufwand für die Gesellschaft verbunden. Es ist deshalb kritisch zu fragen, welchen Unternehmen dies zugemutet werden soll.

Im Falle einer privat gehaltenen Gesellschaft soll der Eigentümer selbst entscheiden können, ob er eine Konzernrechnung nach internationalem Standard oder nach Obligationenrecht erstellen will. Wie Herr Hochreutener gesagt hat: Sie haben letztes Mal richtig entschieden, dass eben nur die grösseren Gesellschaften einen Konzernabschluss nach internationalen Standards zu erstellen haben. Das betrifft auch gewisse Genossenschaften und Stiftungen. Aber alle anderen Gesellschaften sollen eine Konzernrechnung nach Obligationenrecht machen können.

Mein Einzelantrag ist lediglich eine Ergänzung zum Minderheitsantrag Hochreutener bzw. zu dem, was Sie letztes Mal beschlossen haben. Er ist nur eine Ergänzung. Es geht dabei um einen Minderheitenschutz. Qualifizierte Minderheiten sollen eine Konzernrechnung nach anerkannten internationalen Standards verlangen können. Nun muss ich Ihnen aber sagen, dass das ein teurer Minderheitenschutz ist. Es ist natürlich so, dass auch ein Konzernabschluss nach Obligationenrecht immer durch Erklärungen ergänzt ist, wie und nach welchen Regeln die Aktiven bewertet werden oder wie der Gewinn ermittelt wird. Also auch der bietet eigentlich eine genügende Transparenz für Minderheiten, damit sie sehen können, wie die finanzielle Lage des Unternehmens ist.

Ich bin nun zum Schluss gekommen, dass man diesen möglicherweise teuren Minderheitenschutz im Sinne eben eines Abschlusses nach internationalen Standards, die gewisse qualifizierte Minderheiten verlangen könnten, nochmals prüfen soll.

Ich ziehe heute meinen Einzelantrag zurück und bitte Sie, dem Minderheitsantrag Hochreutener zu folgen.

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