Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-06-01
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-06-01
Wortprotokoll
Der Schwellenwert gemäss Bundesrat ist sehr tief angesetzt: ein Gesellschafter bzw. ein Genossenschafter. Die stände- und nationalrätliche Anhebung auf 20 Prozent Kapitalbeteiligung erscheint hingegen als hohe Hürde für den wichtigen Bereich der Konsolidierung. Es gilt ja, sich einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Unternehmensgruppe zu verschaffen. Das geltende Recht sieht für das Minderheitsrecht eine Kapitalbeteiligung von 10 Prozent vor. Das wäre auch für das zukünftige Rechnungslegungsrecht sicher ein guter Kompromiss. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat sich dem Nationalrat angeschlossen. Gleichzeitig hat sie aber den Schwellenwert hinsichtlich der Vereinsmitglieder von 20 auf 10 Prozent gesenkt.
Der Bundesrat sah bei allen Schwellenwerten des neuen Rechnungslegungsrechts eine Schwelle von 20 Prozent der Vereinsmitglieder vor. Der Minderheitsantrag kann jetzt, zumindest hinsichtlich der neuen Schwellenwerte bei den Vereinsmitgliedern, unterstützt werden.