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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-06-01

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-06-01

Wortprotokoll

Mit Artikel 960b schaffen Sie eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Aktiven zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, also zu historischen Kosten, bewertet werden müssen. Abweichungen von dieser Art der Bewertung müssen aus Gründen der Rechtssicherheit in einem sehr engen und präzisen Rahmen gehalten werden. Die Bewertung von Aktiven gemäss ihrem Börsenkurs erfüllt diese Voraussetzungen, da der Börsenkurs sich nach objektiven und bewährten Kriterien bestimmen lässt.

Mit dem Minderheitsantrag Fluri würden Aktiven mit einem bloss beobachtbaren Marktpreis in einem aktiven Markt den börsenkotierten Aktiven gleichgestellt. Aber gerade Begriffe wie "beobachtbarer Marktpreis" oder "aktiver Markt" sind zu unbestimmt, um im Bereich der Bewertungen ausreichend justiziabel zu sein. Da stellen sich verschiedene Fragen: Was ist ein aktiver Markt? Ab welcher Zahl von Geschäften liegt ein aktiver Markt vor? Können auch relativ geschlossene Märkte, in denen z. B. nur Verbands- oder Genossenschaftsmitglieder handeln dürfen, als aktiv eingestuft werden? Wer stellt z. B. in einem Strafverfahren oder in einem Scheidungsverfahren frühere Preise fest? Braucht es wie bei der Börse einen gewissen staatlichen Kontroll- oder Bewilligungsmechanismus, und wer würde das übernehmen? Eine Frage an Herrn Fluri als Solothurner Nationalrat: Sind die Solothurner Jahresmärkte aktive Märkte? Sind Internetplattformen wie Ricardo oder vierteljährlich stattfindende Märkte einer Behindertenwerkstätte aktive Märkte? Oder sind auch Graumärkte - ich spreche hier nicht einmal von Schwarzmärkten - aktive Märkte?

Alle diese Fragen wurden weder im Nationalrat noch im Ständerat beantwortet. Überzeugende Lösungsansätze sind auch in der Lehre nicht erkennbar. Der Antragsteller hat bereits früher in der Begründung seines Antrages erwähnt, dass es sich hier um die sogenannten Over-the-Counter-Produkte (OTC-Produkte) handeln könnte. Solche OTC-Produkte sind flexibel gestaltete Finanzprodukte, die sich auf die individuellen Bedürfnisse der Marktteilnehmer zuschneiden lassen. OTC-Produkte werden - wie es bereits ihre Bezeichnung sagt - nicht an der Börse, sondern ausserbörslich gehandelt und gelten deshalb nicht als Aktiven mit einem Börsenkurs.

Die Herausgabe von OTC-Produkten geschieht gestützt auf einen freien Entscheid des Unternehmens, und bereits nach geltendem Recht sind OTC-Produkte höchstens zum Anschaffungs- bzw. zum tieferen Marktpreis zu bewerten. Der Entwurf setzt folglich nur das geltende Recht bzw. eine ständige Bewertungspraxis um. Der Ständerat ist seiner Kommission für Rechtsfragen in der Frühjahrssession gefolgt und hat den Einzelantrag Altherr, welcher dem vorliegenden Minderheitsantrag Fluri entspricht, mit 31 zu 7 Stimmen doch sehr deutlich abgewiesen. Auch die Kommission Ihres Rates hat sich im letzten März der Version des Ständerates angeschlossen, und ich bitte Sie doch sehr, den vorliegenden Minderheitsantrag Fluri abzulehnen.