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Stamm Luzi · Nationalrat · 2011-06-01

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-01

Wortprotokoll

Herr Vischer, Sie haben insofern Recht: Wir sind im Differenzbereinigungsverfahren. Wenn wir uns an den Beginn der Behandlung des Themas Rechnungslegungsrecht zurückversetzen, so stellen wir fest, dass wir eigentlich nur noch sehr kleine Differenzen haben. Das würde dafür sprechen, dass man sie eliminiert. So habe ich Ihre Bemerkung verstanden. Wir haben allerdings nachher eine Ausnahme in Artikel 963b; das ist kein Detail, aber ansonsten haben Sie vielleicht Recht.

Ich komme zur Stellungnahme der Kommission zum Problem, das wir jetzt besprechen: Mit 17 zu 7 Stimmen bittet Sie die Kommission, an unserem Entscheid festzuhalten. Herr Vischer, Sie haben das richtig gesagt: Es geht einfach um die Quote; es geht um 10 oder 20 Prozent. Die Kommission hat sich aus folgender Überlegung für 20 Prozent entschieden: Die Erstellung einer Geldflussrechnung und eines Lageberichtes ist ein ganz erheblicher Aufwand. Wir sprechen von sehr vielen Gesellschaften, die hier betroffen sind. Es gibt für die Richtigkeit der Zahlen eigentlich keine wissenschaftliche Begründung, sondern wir haben hier eine rein politische Frage: Wollen wir 10 oder 20 Prozent? Das hat vielleicht auch mit einer Eigenheit der schweizerischen AG zu tun. Die AG-Regelungen können kleine Gesellschaften betreffen oder auch grössere - je nachdem, was Sie im Auge haben, sind entweder 10 oder 20 Prozent richtig.

Wie gesagt, die Kommission bittet Sie mit 17 zu 7 Stimmen festzuhalten.